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Boykott Fondsverteilung Ehemalige Heimkinder
Beteiligen Sie sich auch an unserem Boykottaufruf "Fondsverteilung Ehemalige Heimkinder" Hier kann jeder an der Abstimmung Boykott Fondsverteilung teilnehmen. Bitte lesen... ...oder sonst direkt zum Abstimmungslink auf dieser Seite. Wir wollen ihre Almosen nicht! Liebe ehemalige Heimkinder, liebe Mitglieder, liebe Freunde und Freundinnen, In den Medien heißt es wieder und wieder: Es wird Entschädigungszahlungen geben, es wird Wiedergutmachungen geben. Und dazu schwirren auch gleich Zahlen durch den Blätterwald: Bis zu 10.000 Euro seien möglich... Die Wahrheit sieht leider sehr viel trauriger aus:
Fonds zu boykottieren!
Wir wollen ihre Peanuts nicht!
Wir werden weiter um eine gerechte Entschädigung kämpfen! Unsere Chancen, auf politischem und/oder gerichtlichem Wege etwas zu erreichen, steigen mit jedem, der diesen Boykottaufruf befolgt, der unseren Protest mitträgt, der hilft, es den Kirchen und dem Staat zu zeigen, dass wir... ...nicht zu blöd sind, ihre Manöver zu durchschauen Nicht aufgeben!
Wir haben nichts zu verlieren außer unserer Angst! Zeigen wir Staat und Kirchen die rote Karte, beteiligen wir uns alle an der Unterschriftenaktion „Keine Almosen für ehemalige Heimkinder!“ "Wir sind nicht Menschen zweiter Klasse!" Hier noch ein graphisches Beispiel wie ein Antrag an den Fonds mit der Verwaltungsvorschrift verbunden ist.
Projektskizze einer Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle zur Aufarbeitung der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre. (Anlaufstelle) Grundlegende Prämissen für die Arbeit einer zentralen Anlaufstelle mit 6 Außenstellen in
Auf Grundlage dieser Prämissen ist folgende Struktur sinnvoll: Es wird zum Zwecke der Arbeit eine Rechtsform (z.B. GbR oder gGmbH) mit den Mitgliedern der Verantwortungskette
gegründet. Die drei Mitglieder der Verantwortungskette teilen sich zu gleichen Teilen die Gesamtkosten der Anlaufstelle und geben sich eine Geschäftsordnung. Es wird ein Fachbeirat gegründet der sich u.a. aus Mitgliedern des Runden Tisches zusammensetzt. Der Fachbeirat begleitet und fördert die Arbeit der Anlaufstelle. Sitz der GbR/ Gesellschaft ist Berlin mit 6 Außenstellen in den westlichen Bundesländern. Dies könnten z.B. folgende Städte sein:
Der Leiter/die Leiterin des Projektes hat seinen Dienstsitz in der zentralen Anlaufstelle in Berlin. Er/sie ist fachlich und arbeitsrechtlich für die Außenstellen zuständig, wobei bestimmte Aufgaben an die jeweiligen Leitungen der regionalen Anlaufstellen delegiert werden. Die zentrale Anlaufstelle hat neben der Funktion der Anlaufstelle für das Land Berlin wesentliche übergeordnete und administrative Aufgaben zu erfüllen, wie z.B.:
Die Anlaufstellen vernetzen sich regional eng mit den sozialen Einrichtungen und Diensten insbesondere aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung, sodass es in den jeweiligen Regionen auch regionsspezifische Aktivitäten zum Thema Aufarbeitung gibt. Diese Aktivitäten können durchgeführt, koordiniert, begleitet etc… werden von den Anlaufstellen. Die zentrale Anlaufstelle trägt diese unterschiedlichen Aktivitäten in die Landes- und Bundespolitik und in die bundesweit tätigen Organisationen und Institutionen. Die Finanzierung des Projektes erfolgt durch die Mitglieder der Verantwortungskette rechtsverbindlich für eine fest vereinbarte Zeitspanne. Für die Zeit von z.B. 5 Jahren würden Gesamtkosten in Höhe von ca. 10 Mio. € für dieses Projekt entstehen. Die Realisierung dieses Projektes gewährleistet für die Ehemaligen Heimkinder eine unabhängige Anlaufstelle, die sich um ihre Anliegen professionell, dauerhaft und umfassend kümmert. Darüber hinaus sorgt die Anlaufstelle dafür, dass das Thema der Aufarbeitung im Bewusstsein der gesellschaftlichen Diskussion bestehen bleibt. Sie unterstützt dadurch die Glaubwürdigkeit der Aussagen Ehemaliger Heimkinder und verdeutlicht die Übernahme von Verantwortung durch die Mitglieder der Verantwortungskette. Rainer Kröger ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- (Anm. d. Red.: Dieses Dokument wurde gemäss der Dokumenteigenschaften als Microsoft Word - Dokument2 von dem Benutzer Rheinländer am 23.08.2010 erstellt und am gleichen Tag zu einem PDF - Dokument konvertiert. Also lange bevor der AFH installiert wurde. So mit dürfte klar sein dass alle getroffenen Vereinbarungen im AFH schon vorher von der Täterseite zur Diskussion standen und schlussendlich die Verhandlungen im AFH bestimmten.) Download des Dokumentes Projektskizzen... hier Ergebnis Fondsumsetzung Heimerziehung Thursday, 15. December 2011 Ergebnis Fondsumsetzung Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975 Es war abzusehen, dass die Ergebnisse für die Fondsumsetzung kaum die Erwartungen und Forderungen der Betroffenen erfüllen. Es werden immaterielle Hilfen angeboten, die aber keine an die Betroffenen auszuzahlenden finanziellen Leistungen beinhalten. Ausgenommen davon sind die Rentennachzahlungen. Entgegen dem Vorschlag des Runden Tisches, Folgeschäden auszugleichen, [Zitat Seite 37: "Zu den Kernpunkten der Maßnahmen für Betroffene gehören die finanziellen Maßnahmen. .... Es soll dabei geholfen werden, die eingetretenen und heute noch vorhandenen Folgen in ihren Auswirkungen auf den Alltag der Ehemaligen zu mindern oder gar auszugleichen."] geht es nicht darum, gesamte -aus der Heimerziehung resultierende Folgeschäden- auszugleichen, sondern lediglich eine Art symbolischer Leistung zu gewähren. Hilfebedarfsermittlung: Materielle (Sachleistung) und immaterielle Leistung Bei der Hilfebedarfsermittlung gibt es folgende relevante Handlungsfelder: Wohnung (1): Ziele: Unterstützung bei: Wohnungssuche, bzw. Wohnungserhaltung im Hinblick auf die spezifischen Bedürfnisse des/der Betroffenen; Wohnungsumfeld; soziale Bindung; behindertengerechte Ausstattung der eigenen Wohnung Vermeidung von (Alters-) Heimaufenthalt Vermittlung: z.B. Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften Finanzierung: z.B. Maklerfinanzierung, Courtage, Renovierungskosten, z.B. bedarfsgerechter Umbau im Nachgang zu anderen Leistungssystemen Mobilität (2): Körperliche Mobilität Ziele: Unterstützung zur Erhaltung und Förderung der körperlichen Mobilität, z.B. im persönlichen Umfeld oder durch Barrierefreiheit Regionale Mobilität Ziele: Unterstützung bei Erhaltung der regionalen Mobilität, z.B. zur Erreichbarkeit der regionalen Anlauf- und Beratungsstellen, Teilnahme an Veranstaltungen, Arztbesuche Ermöglichen von Mobilität Ernährung (3): Ziele: Ermöglichen des Eingehens auf spezifische Ernährungsbedürfnisse Wissensvermittlung Kontakte und Integration (4): Ziele: Überwindung einer sozialen Isolation durch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. z.B. Initiierung von gemeinsamen Freizeiten z.B. Initiierung von Selbsthilfegruppen z.B. Besuch von entsprechenden Kursen, Therapien Bildung und Arbeit (5): Beschäftigung (beruflich und nicht beruflich) Ziele: Unterstützung bei der Erfüllung von Qualifizierungs- und Bildungswünschen Unterstützung bei der Teilhabe am kulturellen Leben der Gesellschaft Gesundheit (6): Ziel: Erhaltung und Förderung im Hinblick auf spezifische Situationen, Zugänge zu spezifischen Therapie- und Beratungsangeboten öffnen z.B. von alltagsentlastenden Gegenständen (wie Matratzen), geeignetem Schuhwerk, Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit, wie sportliche Aktivitäten, Massagen, Entspannungstraining Identität (7): Ziele: Vervollständigung der eigenen Biografie; Förderung des „Sich selbst bewusst Werdens“ Entstigmatisierung (persönlich und allgemein) Rehabilitierung z.B. zum Auffinden von Angehörigen, zur Erforschung des Adoptionshintergrundes oder zur Möglichkeit eines (Akten)Berichtigungsausdrucks z.B. Ermöglichen von Akteneinsicht Finanzierung: z.B. von Biografiearbeit Zuordnung dieser Hauptkategorien zu jeweiligen: Erfahrungen im Heim d.h. das Unrecht benennen, was hatte das Unrecht für Folgen, Beispiel: Erfahrung: Heim-oder Jugendamtsakten sind bei dem oder der Betroffenen nicht vorhanden; Unklarheit über: die Gründe der Heimeinweisung; die Beteiligten, Verbleib von Verwandten Folgen: Suche nach Spuren der eigenen Biographie; Suche nach noch lebenden Angehörigen; Folgeschäden Unsicherheit über die eigene Identität; Mangelndes Selbstwertgefühl; ständige Unruhe; Materieller Bedarf Maßnahmenschwerpunkte nach Ziffern 5 und 7; (Bildung und Arbeit (5) Identität (7) Übernahme von Fahrt-und Kopierkosten i.V. mit Akteneinsicht; Unterstützung im Zusammenhang mit dem Wiederfinden von Verwandten und der Wiederherstellung von Kontakten zu Verwandten, Freunden, anderen Betroffenen; Fahrtkosten zu damaligen Heimen; Unterstützung bei der Erstellung von Biografien (wie z.B.: Kosten für Schreibarbeiten, Diktiergerät, Verlag Suche, Kopier- bzw. Druckkosten); Unterstützung bei der Veröffentlichung von Biografien Immaterielle Bedarfe Begleitung durch Fachkräfte, die im Bereich Trauma und Trauma-Folgen Erfahrung haben;
Abgesehen von Leistungen des Rentenersatzfonds, die zusätzlich erbracht werden - werden Leistungen aus dem sogenannten Folgeschadenfonds bis zu einer Obergrenze in Höhe von 10.000 Euro gewährt. In Ausnahmefällen kann die Obergrenze 10.000 Euro auch überschritten werden.
Feststellung des Hilfebedarfs: Rentenersatzfonds Für Zeiten, in denen Ehemalige ab dem 14. Lebensjahr (= Berufseintrittsalter zum damaligen Zeitpunkt) verpflichtet wurden zu arbeiten und in denen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden, sollen Rentenersatzleistungen gewährt werden. Diese werden unabhängig von Leistungen des Folgeschadenfonds gewährt. Berechnet werden diese Zeiten entweder entsprechend einer damals als Hilfsarbeit bewerteten Arbeit, oder einer Tätigkeit mit vorhergehender Ausbildung (wenn bei der/dem Betreffenden eine Ausbildung schon vorhanden war). Ein Rentenpunkt von heute würde auf dieser Basis bedeuten, dass man dafür drei Jahre verpflichtete Arbeit ohne Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen leisten musste. Daraus ergibt sich folgendes Berechnungsschema: Ersatzbetrag für 1 Monat Heimarbeit: Männer ungelernt: 170 € gelernt 250 € Frauen ungelernt: 200 € gelernt 300 € Ersatzbetrag für 1 Jahr Heimarbeit: Frauen ungelernt: 2400 € gelernt 3600 € Männer ungelernt: 2040 € gelernt 3000 € Für die Rentenbezugsdauer bzw. die Summe des Abfindungsbetrages wurde die Restlebenserwartung im Alter 65 der Männer und Frauen Jahrgang 1950 zugrunde gelegt.) Das für Frauen ein Rentenausgleich höher ausfällt als für Männer, ist der Tatsache geschuldet, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung als Männer haben und wird so üblicherweise für die zu erwartenden Lebensdauer hochgerechnet. Bedauerlicherweise ist die damalige Kinderarbeit in keiner Weise berücksichtigt worden, weil diese nicht sozialleistungspflichtig war und weil es sie eigentlich hätte gar nicht geben dürfen. Nichtanrechnung auf andere Sozialleistungen Die Errichter des Fonds befürworten die Empfehlungen des Runden Tisches und den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011, nach dem die Rentenersatzleistungen oder andere Leistungen nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden sollen. Sie befürworten, dass ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht werden soll. Dieser liegt zurzeit noch nicht vor, wird aber für März erwartet. Auch wenn ab 2. Januar die Anlaufstellen eröffnet werden, ist beispielsweise eine Ausgleichszahlung für Renten nicht vor März zu erwarten. Da aber die Anlaufstellen auch die Funktion haben verschiedene Aufgaben wahrzunehmen, werden sie dennoch im Januar eröffnet. Alle dazu notwendigen Informationen, Formulare sowie die Adressen der Anlaufstellen können dafür in Zukunft auf folgender Seite im Internet erreicht werden: Verzichtserklärung Wer den Fonds in Anspruch nimmt muss auf weitere Forderungen sowie Klagen gegen die Errichter des Fonds verzichten. Hierzu folgender Ausschnitt aus der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund, Ländern und Kirchen: Mitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg
b) Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung, Finanzierung und Verwaltung des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland“ und Durchführung eines Projekts „Archivrecherchen und historische Aufarbeitung der Heimerziehung zwischen 1949 und 1975 in Baden-Württemberg“
Seite 10: „(3) Leistungen aus dem Fonds werden nur für Betroffene gewährt, die erklären, dass sie mit Erhalt einer Leistung aus dem Fonds auf Geltendmachung jeglicher Forderungen, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung aufgrund der Heimunterbringung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, unwiderruflich verzichten. Dieser Verzicht umfasst auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung. (4) Die Geschäftsstelle bei der Fondsverwaltung entscheidet über die individuelle Unterstützung“ Hier die gesamte Verwaltungsvereinbarung: http://www.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/0000/15_0775_d.pdf Gegen die Verzichtserklärung hat unser Ombudsmann, Herr Prof. Schruth, im AK Leistungsrichtlinien rechtliche Bedenken erhoben. Dieser Blog (Anm.d.Red. http://ak-fondumsetzungheimerziehung.over-blog.de/) wird eingestellt, eröffnet wird, was spätestens bis Anfang Januar zu erwarten ist. Mitarbeit ehemaliger Heimkinder an den Anlaufstellen Es ist schon oft die Befürchtung ausgesprochen worden, dass Ehemalige erfahren werden, wer sich nun an den Anlaufstellen meldet oder dass sie Einsicht in die Daten der Antragsteller bekommen werden. Hiermit möchten wir darauf aufmerksam machen, dass das nicht so ist und das ist auch richtig so, weil sowohl die Antragsteller und auch ihre Daten – Datenrechtlich geschützt werden müssen. Es unterliegt der Freiwilligkeit, ob sich Ehemalige an Personen (Ehemalige) wenden möchten und ist nicht zwingend. Für die Information: Erika Tkocz Protokoll zur Sitzung des AFH vom 19./20.11.2011 Kassel 1. Anwesend: Herr Peter Schruth, Herr Michael-Peter Schiltsky, Frau Marianne Döring, Frau Sonja Djurovic, Entschuldigt haben sich: Frau Erika Tkocz, Herr Klaus Dickneite, Herr Hans Jürgen Oberfels, 2. nicht mehr kommen wird: Frau Liane Müller-Knuth , Herr Friedhelm Münter neu begrüßt wird: Ralf Weber, ralf558@hotmail.com, Vertreter der betroffenen ehemaligen Heimkinder aus der DDR, Vorstand im Beirat Torgau; 3.Protokoll: Frau Nora Kral, stellenweise Frau M. Potter Verteiler-Liste: Udo Trost almudo@gmx.de Klaus Dickneite kdickneite@online.de Erika Tkocz rcet2951@gmx.de Peter Schruth peter.schruth@t-online.de Michael-Peter Schiltsky michael-peter@schiltsky.de Ralf Weber ralf558@hotmail.com Nora Kral kral_nora@yahoo.de Marianne Döring mari.doering@web.de Sonja Djurovic s.djurovic@t-online.de Regina Eppert regina-eppert@web.de Wolfgang Bahr neun1051@yahoo.de Heinz Jürgen Overfeld 1jonathan@web.de Brigitte Piepenbreier barbara1937@gmx.de Rosemarie Springsguth Miccaela Potter mic.potter-dulva@snafu.de Wolfgang Petersen wolfgang.petersen07@googlemail.com Burkhard Ehrecke burk.ehrecke@onlinehome.de weitere Tagesordnung: 4. Verabschiedung des Protokolls vom 15./16.10.2011 5. Berichte und Überlegungen zu den Sitzungen AG Leistungsrichtlinien vom 19.10./3.11./15.11.2011 5.1. Auswertung: 5.1.1.Bundesländer-Entwicklung der Anlaufstellen: Bayern will 10%-Beteiligung Berlin: Verwaltungsangestellter Herr Henn soll in Anlaufstelle arbeiten Hessen: NRW (Herr Bernd Hemker, Paritätischer Wohlfahrtsverband), NRW: keine 10%, 3 Betroffene an Anlaufstelle mit angedacht (Beirat) mit Regina; Ansiedelung Landschaftsverband Westfahlen Lippe und Rheinland Niedersachsen: Anlaufstellenanbindung bei den Landkreisen 5.1.2. Negative Entwicklung: keine 5-jährige, sondern nur 3-jährige Antragsfrist 10%- Re-Finanzierung der Anlaufstellen über den Fonds ist nicht zurückgenommen worden Kein Ausgleich für verbotene Kinderarbeit, kein Ausgleich für entgangene Erwerbszahlung und Renten Keine pauschale Anerkennung für Vorschlag Treuhandkonto für Pflegestufe 1, 300€ monatlich Anstatt 5 Jahre nur 3 Jahre Fondsöffnung Folgeschadenhilfe wird gedeckelt, Richtwert 10000€, Rentenzusatz anrechnungsfrei Wir sind nicht im Lenkungsausschuß nur eine Ombudsperson im Lenkungsausschuß Kein Vetorecht Keine Beteiligung anderer Opfergruppen Kein Beschwerdemanagement Nicht fest aufgenommen:„Fachkräfte“: Deckelung der Leistungen im Einzelfall (es geht nur noch um die Höhe) Verzichtserklärung auf Antragstellung schüchtert sehr ein kein genereller Ausschluß des Beratungsstellenortes in einer Behörde 5.1.3. Positive politische Entwicklung Wichtige Anregungen wurden aufgegriffen, aber nicht im Detail übernommen Niedrigschwelligkeit: nicht reden müssen, narratives Interview, Geh-und Kommstruktur, welches von Betroffenen (+Begleitperson, Fahrtkosten) bestimmt werden kann; einfache Antragstellung und Glaubhaftmachung, einfache Hilfestellung wurde vom AGL in das Protokoll übernommen Wenn inhaltlich Kontroversen aufkommen soll der Lenkungsausschuß den AG Leitlinien mit unseren Vertretern einschalten, dies wurde wohl mündlich zugesagt, (steht aber nicht in der Verwaltungsrichtlinie) AFH kann weiter existieren 3 Vertreter und Ombudsmanns sollen weiter im Lenkungsausschuß vertreten sein (Beschwerdemanagement), kommt in das Protokoll, ist aber nicht Teil der Verwaltungsvereinbahrung als für die Anlaufstelle geeignet wurde eine Sozialarbeiterin, wie vom AFH vorgeschlagen, in das Protokoll aufgenommen NRW würde keine 10%-Finanzierung über den Fonds eingehen! In den Anlaufstellen sollen Fachkräfte arbeiten, wurde beteuert Leitlinien-Raster: unsere AFH-Anregungen wurden akzeptiert, aber wichtige Punkte dafür nicht Private Pflege über die Befristung des Fonds hinaus soll angedacht werden Es werden Ideen besprochen wie stationäre Pflege durch welche Modelle verhindert wird auch nach der 5-Jahres Fondsauszahlung, private Versicherung (Ideen gegen die stationäre Pflege) Häusler, Diakonie und Vorschlag Herr Schruth Treuhänderische Geldverwaltung für evtl. Gelder für ambulante Pflege bei Pflegestufe 1 Monatliche Zahlung oder Einmalbetrag für Pflegeversicherung, Ergänzung zur Pflegestufe 1 monatlich Zahlung jetzt 50-170,- bis zum Pflegestufe, Nachteil Versicherung: Gesundheitscheck für Betroffene, Skepsis für Einmalzahlung an die Versicherung, oder Pauschalforderung für Betroffene Wie bei Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitscheck Versicherungskonzept entwickeln Gorrsissson: Bitte überörtliche Träger um großzügige Handhabung bitten ergänzende Pflegevereinbahrung 5.1.4. Offene Fragen: Umgang mit Weiterarbeit in der AG Leistungsrichtlinien Verschiedene Meinungen dazu: wir rufen auf, den Fonds zu boykottieren und mit Klagen zu überziehen oder Gegenmeinung (Mehrheitsmeinung), dass wir viel Fach-und Erfahrungswissen gemeinsam entwickelt haben und dieses als Gegenkorrektiv einsetzen wollen; wir wollen auffordern, so viele und volle Anträge wie nur möglich zu stellen Private Pflegeversicherung Anlass der Diskussion: Wie kommen Betroffene an Pflegeleistungen des Fonds, wenn der schon lange abgeschlossen ist? Z.B. durch Einmalzahlung Herr Peter Schruth erzählte, eine Direktzahlung für ambulante Pflegestufe 1 zu Hause wurde von der AGL abgelehnt Die Loerbrok-Recherche zur Pflegeversicherung ergab bei einer Einmalzahlung von 10000€ ein monatliches Pflegegeld 40€ Herr Häusler (AGL)-Idee wird noch recherchieren: Pauschale 50Mio für alle Betroffenen Frau Brigitte Piepenbreier bedachte, dass häusliche ambulante Pflege selbst nur bei Pfgestufe1 sehr teuer ist und immer noch fremdbestimmt ist, stellte dann die Frage, was denn dann bei Pflegestufe 2 oder 3 sein wird? Problem bei Pflegeversicherung: Gesundheitscheck. Dieser könnte evtl. umgangen werden bei neu verhandelter Pflegeversicherung für Betroffene zusammen Frau Brigitte Piepenbreier wird hier eine Diskussion im Internet anregen Höhe der Deckelung des Einzelfalls Maximalleistung von ca. 10000€ als Richtwert auch in Anlehnung an den Runden Tisch Sexueller Missbrauch für Dienst-und Sachleistung Wir sollten die Betroffenen auffordern, daher massiv Folgeschäden zu benennen und dann auf eine evtl. Feststellungsklage Ausnahmeregel-Härteklausel in begründeten Einzelfällen soll über 10000€ bewilligt werden, bei 1000Mio rechnen sie mit 100000 Antragstellern Unklares Beschwerdeverfahren 5.1.5. Beschlüsse und Arbeitsauftrag an unsere Vertreter: Der AFH und die Ombudsstelle wird Teil des Beschwerdeverfahrens Wir arbeiten weiter in der AG Leistungsrichtlinien! Alle unsere Forderungen, welche nicht aufgegriffen wurden, müssen in dem Protokoll der AGL, aufgeführt werden Fachbeirats-Konzept: Beiräte: erste Instanz ist Länderinstanz und der AFH auf Bundesebene Beschwerdeinstanz Alle Beiräte treffen sich auch regelmäßig INFOBLATT für Beiräte und Betroffene erstellen zum Beschwerdeverfahren bzw. aus Sicht eines Qualitätsmanagement 5.2. Finanzielle Sicherung der Treffen des AFS 2012 AFH-Treffen im Januar 2012 und Februar 2012 (mit neuer Gruppe Ost), wenn Herr Peter Schruth die Gelder dazu beantragt bekommt Es wurde gemeinsam beschlossen dann Quartalstreffen zu machen, also 4mal im Jahr, mit evtl. schon am Freitag möglicher Anreise (auch mit Partner, die auch hier übernachten können.) Herr Peter Schruth beantragt dazu die finanziellen Mittel beim Bund BMFSJ, als Ergänzung der Arbeit auf Bundesebene 6. Folgen des StrRehaG Ost für West Die Heim-Betroffenen aus der DDR werden auch rechtlich über das StrRehaG versorgt (Strafrechtliches Rehabilitätsgesetz Ost aus SED Unrechtsbereinigungsgesetz: betrifft wer unrechtmäßig in der DDR verurteilt wurde, alte Gerichtsentscheidung wird dann neu verhandelt und dann Entschädigungsverfahren eröffnet)
Eine dazu getroffene Bundesverfassungsgerichts-Urteilsbegründung 2009 für dieses Gesetz hat Auswirkung auch auf uns, denn es betrifft jegliche Rechtsstaats-Unrechtstatbestände nicht nur auf die DDR-Gefängnisunrechtsurteile beschränkt StrehaG wird politisch klein gekocht, weil es politisch brisant werden könnte, weil wir dieses Gesetz evtl. auch für die Unrechtstatbestände (über eine Forderung nach Gleichbehandlung) in den Heimen West übertragen könnten. Heimbericht Ost wird März 2012 veröffentlicht Frau Wabler schreibt Expertise zum DDR Unrechtsgeschichte Heim 7. Strategie einer Klage vor dem EMGH: Aufhebung der Verjährungsfrist über Verfahren am Europäischen Menschengerichtshof, hier findetdann die Entschädigungsdebatte statt- (Der Fonds behandelt nur die Heimfolgeschaden – Hilfe, keine Entschädigung) Es braucht eine AG bzw. juristische Klärung gerichtlichen Instanzenweges über Klage-Inhalt, dazu werden Finanzen nötig sein Es soll eine AG zur EMGH-Klage geben: ?Erläuterung? 8. Rechtmittelverzichtsklausel Herr Peter Schruth äußerte dazu, dass Rechtmittelverzichtsklausel hat nur psychologische Wirkung. Sie habe aber keine rechtliche Auswirkung: denn jeder hat Rechtsschutz nach Art.19 GG , Abs.4 (Recht sich an das Gericht zu wenden) ?Begründung …....schließlich die Menschenrechtsverstöße durch Abschlussbericht zugegeben wurden Herr Wolfgang Bahr entgegnete gegenteilige Stellungnahme des Anwaltes Witti, und anderer Anwälte: dass Unterschrift der Verzichtserklärung Verzicht auf weitere Ansprüche gegenüber Einrichtungen, Träger und Fonds bedeute Die Vertreter der Verwaltungungsrichtlinie müssen Nachhaltigkeit der Verzichtserklärung nochmals in nächster Sitzung erklären! Herr Schiltsky merkt an, dass Zeitpunkt der Verzichtserklärung wichtig ist, denn wenn Betroffene/r nach einer Weile Nachforderungen habe sollte, könnte sie/er diese auch nicht mehr stellen! Daher soll die Verzichtserklärung erst dann unterschrieben werden, wenn man was konkret bekommt, daher ist die Info von uns an Betroffene: so viel wie möglich zu beantragen nachdem man sich genug Bedenkzeit genommen hat Rechtsgrundlage für die Denke der Geldgeberseite ist die Fonds Rechtsgültigkeit der Verjährung und das ist der juristische Denkfehler, meint Herr Peter Schruth Nach Anfrage an Herrn Wolfgang Bahr ist die Verwaltungvereinbahrung kein Verwaltungsakt mit Rechtsmittelbelehrung und einer Einspruchsfrist Eine Feststellungsklage muss feststellen, dass der Bescheid, bezogen auf den Teil, den der Fonds abgelehnt hat, rechtswidrig ist Instanzen: Petition, Fonds, Bundesverwaltungsgericht/Bundesverfassungsgericht Verzichtserklärung ist sittenwidrig, weil sie nicht einvernehmlich geschlossen wurde, so Meinung Hierzu Meinung: Fonds ist kein Entschädigungsfonds, sondern nur Hilfefonds, der nicht zur gewünschten Befriedung führen wird, Beschlossen: wir sollten juristisch abklären, wie die Rechtsmittelerklärung zu bewerten ist Hier kümmert sich auch INFOBLATT: zur Verzichtserklärung muß der AFH erstellen, wenn rechtliche Abklärung erfolgt ist 9. Raster- Tabelle für Bedarfe aufgrund welcher Folgen/Folgeschäden der Heimzeit: Wir haben in vielen Stunden Gedankenaustausch viele Ergänzungen für das Raster gefunden. Anmerkung dazu war, „die Schere durch die AG Leitlinien hier nicht im Kopf“ zu haben. Alle Nachträge für das Raster, auch wenn unsere Tabelle nicht anerkannt wird, soll sie auch unser Positionspapier werden für Berater der Anlaufstellen und unsere Beiräte Problem der Sicht von außen: Symptome die nicht-Betroffene auch haben, werden als nicht heimtypisch anerkannt 21 Kategorien der Antragstellungsbereiche werden zusammen erörtert 9.1. Antragstellung Negativliste von Heimen verlangen, dass Heim Sozialversicherungsbeiträge (zw.14-18J) geleistet hat, bzw. eidesstattliche Versicherung bzw. niedrigschwellige Glaubhaftmachung der Betroffenen, Wir fordern, dass eine niedrigschwellige Glaubhaftmachung möglich sein soll, dass z.B. entgegen eines Aktenvermerkes keine Auszahlung von Taschengeld/Lohn von statten ging 10. Pressearbeit: Frau Regina Eppert hat viel Pressearbeit gemacht, dies konnte aber nicht mehr besprochen werden Brief von Herrn Wolfgang Bahr geht heraus (?), beschloss der AFH 6. Presseerklärung Vorbereitung Presseerklärung werden die 4 Vertreter abstimmen, Herr Schilstki, wird es vorbereiten, Frau Regina Eppert und alle Interessierten sollen auch dazu kommen Pressekonferenz Am Mittwoch den 30.11. 2012 mit Einladung zur Pressekonferenz die Presseerklärung beifügen dpa, alles Fachpublikum, große Zeitungen Auf die Frage wie unsere 4 Vertreter den enormen Druck der Asymmetrie in der AG Lenkungsausschuss aushalten, antwortete Herr Michael -Peter Schiltsky: „Der hoffnungslose Optimist weiss, dass es mit Sicherheit schlimmer kommen wird, als der hoffnungsvollste Pessimist es sich vorstellen kann...“ Nächstes Treffen: 27.1. Anreise 28.1/29.1-2012 nächstes Treffen AFH, wieder Hotel CASSELLA, Wilhelshöher Alle 99 Beginn: Samstag um 9:00Uhr!! Download Originalprotokoll hier Der Wolf verteilt die Wurst – Skandal Anlaufstellen Die Vertreter der Täter sollen über die Vergabe der Mittel für notwendige Therapien und entgangene Rentenansprüche entscheiden. Wer kontrolliert die, die damals nicht kontrolliert haben, eigentlich in dieser Sache? Wer schaut ihnen auf die Finger und überprüft, ob die Geschundenen nicht erneut über den Tisch gezogen werden? Welche Opfervertreter entscheiden mit? Fragen, die schnellstens geklärt werden müssen! Und dann ist da noch die Frage, ob es stimmt, daß die Opfer beim Empfang dieser Mittel eine Verzichtserklärung auf weitere Ansprüche und juristische Maßnahmen unterschreiben müssen. Entsprechende Forderungen sind bereits im Umlauf. Eine Antwort steht aus, obwohl für einige Opfer von dieser Klarstellung die Entscheidung zur Antragstellung abhängt. Schließlich sollen die Opfer durch die Hintertür „Arbeitskreis Fondsumsetzung Heimerziehung“ zu den erneuten Lumpereien und Demütigungen ihre Zustimmung geben. Die Homepage dieses Kreises ist so lückenhaft, wie es die des RTH war. Wenigstens drei Sitzungen haben stattgefunden. Man findet lediglich ein dürftiges Protokoll der ersten Sitzung. Es ist wahrscheinlich, dass diese Truppe um Professor Schruth genauso tagt, wie der RTH es tat. Ob dieser Kreis überhaupt noch etwas zu melden hat, wo bereits alle Würfel gefallen sind oder bis zum Ersten des kommenden Jahres sein müssten, darf bezweifelt werden. Wahrscheinlich sind auch hier mehr oder weniger Statisten am Werk, die für die Aussage herhalten müssen, daß jeder Schritt des Bundes und der Länder ja von den Opfern mitgetragen wurde. Die Verteilung der Kollekte aus dem Opferfonds wird eher unanständig von statten gehen, so unanständig, wie es die Arbeit des RTH war. Quelle: Helmut Jakob Ein hochqualifizierter Jurist äußert sich nochmals zur HEIMKINDERSACHE. ERSTENS: In Kenntnis der Problematik, dass es bis zu 800.000 Heimkinder gibt, würde dann natürlich hiesig ein juristisches Durchdringen von Rentenansprüchen zu Summen führen, die man mir als utopisch und unredlich vorwarf, wohl wissend, dass ich juristisch den wundesten Punkt der Ansprüche traf. Diesen hat man dann, wegen der juristischen Problematik auch noch als Fond im Fond gestaltet, um diesbezüglich flexibel zu bleiben. ZWEITENS: von Jurist Michael Witti an Ehemaliges Heimkind Nachdem man in der Sache wusste, dass bis zu 800.000 Opfer betroffen sind, aber sich zum RTH nur ein Bruchteil meldete, hätte man die notice früher machen müssen. Aber man nutzte die Schädigung und das Verstecken der Betroffenen gezielt aus und auch unser Rechtssystem. In USA werden Ergebnisse von Sammelklagen gerichtlich in fairness hearings geprüft und ggf. gekippt, falls man z.B. feststellt, dass die Kläger – hier Opfervertreter – defizitär und ohne Kenntnis verhandelten. In USA gibt es einen Mechanismus, der davor schützt, dass drei Personen eine Regelung ohne Ahnung für 800.000 verhandeln. Hier in Deutschland nicht, man muss das am ersten Tag der Sitzung eines RTH einbringen. (Anm.d.Red: Der VEH übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die in dem Abschnitt "Ergebnis Fondsverteilung Heimkinder" sowie dem "Protokoll zur Sitzung des AFH vom 19./20.11.2011 Kassel" genannten Vereinbarungen und Zahlen sowie in den Angaben weiterführender Links oder Downloads. Das Protokoll zeigt wieder genügend Gründe auf, unserem Boykottaufruf zu folgen.) EXTREM WICHTIG - An alle Ehemaligen Heimkinder die vorhaben einen Antrag zu stellen. „HEILUNG VON FOLGESCHÄDEN AUS DER HEIMERZIEHUNG“ stellen, weil dieser Antrag die „Verzichtserklärung“ enthält, Leistungen aus dem (Hilfs-) Fonds werden nur für Betroffene gewährt, die erklären, dass sie mit Erhalt einer Leistung aus dem (Hilfs-) Fonds auf Geltendmachung jeglicher Forderungen, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung aufgrund der Heimunterbringung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, unwiderruflich verzichten. Dieser Verzicht umfasst auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung. Ein Schriftverkehr, der die Warnungen des VEH vollumfänglich bestätigt ! Am 02. Januar 2012 schreibt ein ehemaliges Heimkind an die obige Stelle, um sich nach einer Ich möchte nun wissen, ob man Ihnen meine Daten, etc. bereits weitergeleitet hat (woher auch immer) und ob es formelle Bedingungen zur Stellung eines Antrages gibt. Mit freundlichen Grüßen Bearbeiterin des KVJS ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ Mittlerweile hat sich das ehemalige Heimkind über die Modalitäten anderweitig informiert: ehem. Heimkind Bearbeiterin des KVJS ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ Auch diese frohe Kunde der Bearbeiterin des KVJS will zerstört sein: ehem. Heimkind HEIMKINDER – Zwischen Wut, Ärger und Verzweiflung (ein Schreiben verfasst zwischen Weihnachten und Neujahr) (2011-2012) WELT ONLINE (19.12.2011) »ARBEITSSCHUTZ – Von der Leyen sagt Burn-out den Kampf an« Quelle: Antwort auf einen Beitrag bei der Zeitung Welt Online (Anm. d. Red. Für die Ehemaligen Heimkinder wird nichts unternommen ausser dass man einen skandalösen Fonds als Alibiübung bereitstellt. Die meisten Ehemaligen Heimkinder sind heute auch auf Grund von PTSD invalide oder neudeutsch 100% erwerbsunfähig. Könnte man sie trotz ihrer chronischen Erkrankung, und wenn es nur für 0,50 € wäre, wieder in den Arbeitsmarkt intergrieren, so würden mehr Gelder zur Linderung bereitgestellt. Früher waren es die Heimkinder, die unter den menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen leiden mussten, heute sind es die normalen Arbeitnehmer. Und die heutigen Arbeitnehmer sollten nicht meinen, dass die Gelder für sie bereit gestellt werden, sondern sie sollen weiter der Industrie dienen, wenn dann auch vielleicht nur als 1 € Jober. Man wurde ja rehabilitiert, das "burn out" scheinbar beseitigt. Also kann man sagen in beiden Fällen, damals bei den Heimkinder und heutzutage bei den überforderten Arbeitern vierdient die Industrie und die Allgemeinheit zahlt. Der Verfasser des Schreibens ist der Redaktion bekannt und ist mit der Veröffentlichung einverstanden.) Der Betrug geht munter weiter! Nicht nur wird Kinderarbeit bei der Rentennachzahlung nicht berücksichtigt, nicht nur sind alle Leistungen nachrangig und werden erst nach Kranken- und Rentenkasse, nach Arbeits- und Sozialamt gewährt - es gibt sie schlichtweg gar nicht, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht bedürftig ist! Oder behindert ist. Oder in der Psychiatrie gefangen gehalten wurde. Oder, oder, oder... In den USA ist das zerstörte Leben eines vergewaltigten Kindes Millionen wert. Warum bei uns eigentlich nur einen Stützstrumpf? Und auch das nur, wenn man Glück hat... Die rote Karte all denen, die an dieser Almosenlösung mitgearbeitet haben. Die rote Karte auch denen, die diese Brotkrumen auch noch als "Hilfen" anpreisen, die uns zugeworfen werden, wie räudigen Hunden! Wir rufen alle zum Boykott dieses Skandals auf! Lasst uns stattdessen weiter kämpfen für etwas, mit dem wir leben können ohne erneut vor Scham im Boden versinken zu müssen. Vor Scham versinken sollen diesmal die Herren und Damen aus Politik und Kirche! Wenn Kirchenamtspräsident Ulrich Anke meint, die Leistungen aus dem Opferfonds „sollen Menschen helfen, die Folgen besser zu bewältigen“, dann ist diese Aussage lediglich als „Opium“ fürs aufgebrachte Volk zu verbuchen. Als Ex-Mitglied des Runden Tisches Heimerziehung müßte er die volle Wahrheit kennen und als aufrichtiger Kirchenmann eigentlich auch klar aussprechen. Die Leistungen sind nachrangig, werden also erst gewährt, wenn andere Kostenträger ausfallen. Finanzielle Hilfen soll es geben? Außer den Rentennachzahlungen vielleicht wird kein Überlebender deutscher Kindeheimhöllen jemals einen Euro sehen. Denn die "Hilfen" werden reine Sachleistungen sein - eine "Gutscheinlösung"... Dazu kommt, dass es diese "Hilfen" sowieso nur für Bedürftige geben wird. Für alle anderen heißt das: "Du hast doch ein Auskommen - da wird es dir wohl im Heim kaum so schlecht gegangen sein..." Als Kind gefoltert, mit Elektroschocks gequält, in Zwangsarbeit gesteckt, behandelt wie ein räudiger Köter, gezwungen das eigene Erbrochene zu essen, bei "Vergehen" mit Einzel- und Dunkelhaft bestraft, Hohn und Spott ausgesetzt, ohne oder mit minimalster Schul- und Berufsausbildung "ins Leben geworfen"? Bedürftig? Klar, komm zu uns, die wir dir den Dreck früher angetan haben, wir haben dich jetzt plötzlich lieb und du kannst, wenn du alles brav ausfüllst, nachweist, unterschreibst, dass du nie wieder was fordern wirst, einen schönen Stützstrumpf von uns bekommen. Oder eine Brille... Nicht arm? Schwamm drüber, sei mal nicht so nachtragend! Es geht dir doch gut genug jetzt! Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. ruft zum Boykott dieser unsäglichen Almosen auf! Lasst uns lieber weiter kämpfen um unser Recht! Wir sollen verzichten, verzichten, verzichten. Hier gehts zur Abstimmung Boykott "Fondsverteilung Ehemaliger Heimkinder!"
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