VEH e.V. Ehemalige Heimkinder

Boykott Fondsverteilung Ehemalige Heimkinder


 


Beteiligen Sie sich auch an unserem Boykottaufruf

"Fondsverteilung Ehemalige Heimkinder"

Hier kann jeder an der Abstimmung Boykott Fondsverteilung teilnehmen.


Bitte lesen...

Themen auf dieser Seite

Projektskizze des
Bundesverband Erziehungshilfe e.V. (AFET)
Das "Ergebnis Fondsumsetzung Heimkinder" des AFH. Ein paar Gründe zum Boykott: "Protokoll" zur Sitzung des AFH
vom 19./20.11.2011 Kassel
Meinung eines Fachjuristen
 Grafische Beispiele  Der Wolf verteilt die Wurst – Skandal Anlaufstellen
Ein Schriftverkehr, der die Warnungen des VEH vollumfänglich bestätigt

HEIMKINDER – Zwischen Ärger, Wut und Verzweiflung

Der Betrug geht munter weiter!

Beitrag von Helmut Jakob

Finanzielle Hilfen
soll es geben?

Gedicht von M. Zielke

...oder sonst

direkt zum Abstimmungslink auf dieser Seite.


Wir wollen ihre Almosen nicht! 

Liebe ehemalige Heimkinder, liebe Mitglieder, liebe Freunde und Freundinnen,

In den Medien heißt es wieder und wieder: Es wird Entschädigungszahlungen geben, es wird Wiedergutmachungen geben. Und dazu schwirren auch gleich Zahlen durch den Blätterwald: Bis zu 10.000 Euro seien möglich...

Die Wahrheit sieht leider sehr viel trauriger aus:

  1. Es gibt keine Entschädigungen, es gibt keine Wiedergutmachungen! Es wird allenfalls – bei nachgewiesener Bedürftigkeit – Hilfeleistungen geben. Sachleistungen. Kein Bargeld! Also: der eine bekommt eine Brille, der zweite einen Stützstrumpf, für den dritten ist eventuell eine Gehhilfe drin...

  2. Ganz großmäulig ist von Rentennachzahlungen die Rede. D.h. Zahlungen, die unser gutes Recht sind, um die wir betrogen wurden, die Staat und Kirche einbehalten haben, unterschlagen! Aber zu Rentennachzahlungen gehört doch auch immer ein Lohn... Wo ist der?

  3. Therapien werden „großzügig“ mit bis zu 10.000 Euro veranschlagt. Bei einer Therapiestunde á 100 Euro kann man sich leicht ausrechnen, wie weit man kommt. Wenn nicht die Krankenkasse eh herangezogen wird. Und wenn man sich überhaupt auf eine Therapie einlassen will!

  4. Alle Hilfszahlungen aus dem Fonds sind nachrangig. Das heißt, Krankenkassen, Rentenkassen, Sozialämter, Arbeitsämter müssen bestimmte Leistungen erbringen – erst dann ist vielleicht der Fonds dran. Das heißt dann also: nicht mal ein Stützstrumpf aus dem Fonds, nicht mal eine Gehhilfe. Es könnte allenfalls noch heißen, dass die Krankenkassen sich noch schwerer tun werden, etwas zu bewilligen. Es gibt ja den Fonds...

  5. Hilfsbedürftigkeit muss vom Antragssteller selbstverständlich nachgewiesen werden. Dazu natürlich auch der ursächliche Zusammenhang der aktuellen Hilfsbedürftigkeit mit dem Heimaufenthalt.


Aber es kommt noch dicker:

  1. Wer einen Antrag auf irgendwelche Leistungen aus dem Fonds stellt, muss eine Verzichtserklärung unterschreiben, mit der er sich verpflichtet, keine weiteren Ansprüche geltend zu machen. Egal, ob sich ein Krankheitszustand erst nach Jahren verschlimmert, egal, ob durch Nachforschungen oder Therapie weit drastischere Schäden zu Tage treten als angenommen, egal, ob jemand erst später den Mut hat, sich all das Elend anzusehen, das ihm angetan wurde.

  2. Der Anteil des Bundes am Fonds soll aus dem Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aufgebracht werden. Das heißt nicht nur, dass die Überlebenden mit dem Vorwurf konfrontiert werden, sich aus „fremden Töpfen“ zu bedienen – sie werden praktisch aus dem Topf, der u.a. eh zu ihrem Wohl (als Senioren z.B.) eingerichtet sein sollte, bezahlt. Man könnte also sagen, dass wir uns selbst bezahlen...

  3. Zur Zeit finden recht nebulöse Verhandlungen statt, um den Fluss der Gelder zu kanalisieren und Anlaufstellen ins Leben zu rufen. Keiner weiß nichts Genaues nicht, Gerüchte kursieren, Durchlässigkeit und Klarheit herrscht NICHT!

  4. Für die zu etablierenden „Anlaufstellen“ sollen übrigens 10 % des Gesamtvolumens des Fonds bereitgestellt werden!


Wir sind nun der Meinung, dass wir – in den Heimen ausgebeutet, missbraucht, misshandelt – bereits bei den Verhandlungen am „Runden Tisch“ gehörig getäuscht, übervorteilt und betrogen  wurden.


Wir wollen nicht auch noch unsere Zustimmung  zu weiteren Verhöhnungen und Demütigungen von ehemaligen Heimkindern geben und rufen alle auf, diesen

Fonds zu boykottieren!

Wir wollen ihre Peanuts nicht!

Boykottiert die Fondsverteilung Ehemaliger Heimkinder

Wir werden weiter um eine gerechte Entschädigung kämpfen!

Unsere Chancen, auf politischem und/oder gerichtlichem Wege etwas zu erreichen, steigen mit jedem, der diesen Boykottaufruf befolgt, der unseren Protest mitträgt, der hilft, es den Kirchen und dem Staat zu zeigen, dass wir...

...nicht zu blöd sind, ihre Manöver zu durchschauen

Nicht resignieren!

Nicht aufgeben!

Wir haben nichts zu verlieren außer unserer Angst!

Zeigen wir Staat und Kirchen die rote Karte, beteiligen wir uns alle an der Unterschriftenaktion

„Keine Almosen für ehemalige Heimkinder!“

"Wir sind nicht Menschen zweiter Klasse!"


Hier noch ein graphisches Beispiel

wie ein Antrag an den Fonds mit der Verwaltungsvorschrift verbunden ist.
 


Die Nutzniesser, wie die Industrie und andere gewerbliche Betriebe der Kinderfrohnarbeit, der Kinderarbeit sowie der Zwangsarbeit sind hierbei nicht berücksichtigt, weil sie trotz der Milliardengewinnen aus dieser Arbeit nicht am "Runden Tisch Heimerziehung der 50er und 60er Jahre" beteiligt waren. Sie waren noch nicht mal dazu eingeladen worden.

Jetzt soll, nach den Vorstellungen des AFH jedes anspruchsberechtigte ehemalige Heimkind eine Verzichtserklärung unterschreiben, damit die Täter von damals für die Zukunft vollumfänglich entlastet werden.

Ob sich in der Zukunft der gesundheitliche Zustand des ehemaligen Heimkindes verschlechtern oder ob ein finanzielles Problem jeglicher Art auftreten sollte, mit der Unterschrift unter die Verzichtserklärung ist alles abgegolten.

Die 40 Mill.€, die aus Bundesmitteln finanziert werden sollen, fehlen dementsprechend an anderer Stelle für Projekte bei Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


Projektskizze einer Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle zur Aufarbeitung der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre. (Anlaufstelle)

Grundlegende Prämissen für die Arbeit einer zentralen Anlaufstelle mit 6 Außenstellen in
verschiedenen Bundesländern.

  • Zu einer nachhaltigen Aufarbeitung der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre gehört, dass die Betroffenen eine gesellschaftlich anerkannte vorbehaltlose Anerkennung des geschehenen Unrechts erleben. Es muss deshalb vom Einzelfall unabhängige Angebote geben, die einen symbolisch „hochrangigen Charakter“ haben.

  • Aus diesem Grunde ist eine zentrale Anlaufstelle mit Sitz in Berlin zu schaffen. Die Anlaufstelle sollte als eigenständiger Träger arbeiten. Öffentliche und freie Träger als Mitglieder der Verantwortungskette sollten Teilhaber/Gesellschafter etc. des Trägers der Anlaufstelle sein. Die Struktur muss die im Zwischenbericht formulierte Verantwortungskette deutlich machen.
     
  • Das Angebot muss für die Betroffenen zumutbar erreichbar sein, von daher sind neben der zentralen Anlaufstelle regionale Angebote zu schaffen, die in einem strukturellen Zusammenhang mit der zentralen Anlaufstelle stehen.

  • Die Anlaufstelle muss informieren, beraten, begleiten, vermitteln und dokumentieren, von daher ist eine interdisziplinäre personelle Ausstattung der zentralen Anlaufstelle und in gewissen Umfang auch der regionalen Anlaufstellen notwendig.

  • Die Anlaufstelle ist ein spezielles Angebot, das geschaffen wurde, um die konkrete Aufarbeitung der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre zu gewährleisten. Sie ist ein konkretes Ergebnis des Runden Tisches. Aus diesem Grunde ist eine inhaltliche Kopplung an bestehende Beratungssysteme nur unter sehr bestimmten fachlichen und strukturellen Bedingungen sinnvoll. Eine fest verankerte zeitliche Begrenzung von max. 10 Jahren ist angemessen, wobei eine Überprüfung des Konzeptes nach 5 Jahren erfolgen sollte.

  • Die inhaltliche Ausrichtung der Anlaufstellen orientiert sich maßgeblich an den Ausführungen der Expertise „ Was hilft ehemaligen Heimkindern bei der Bewältigung ihrer komplexen Traumatisierungen“ von Frau Prof. Dr. Silke Gahleitner von der Alice – Salomon - Hochschule Berlin.

  • Die Anlaufstellen verfügen über einen Fonds, der Hilfen in konkreten Härtefällen ermöglicht. Kriterien für die Gewährung von Hilfen werden von einem Beirat, der u.a. aus Mitgliedern der Verantwortungskette besteht, entwickelt.
     
  • Diese Hilfen sind nicht rechtlich einklagbar.

Auf Grundlage dieser Prämissen ist folgende Struktur sinnvoll:

Es wird zum Zwecke der Arbeit eine Rechtsform (z.B. GbR oder gGmbH) mit den Mitgliedern der Verantwortungskette

  1. Bund
  2. Länder/ Kommunen
  3. kath.Kirche/Caritas /ev. Kirche/Diakonie

gegründet.

Die drei Mitglieder der Verantwortungskette teilen sich zu gleichen Teilen die Gesamtkosten der Anlaufstelle und geben sich eine Geschäftsordnung.

Es wird ein Fachbeirat gegründet der sich u.a. aus Mitgliedern des Runden Tisches zusammensetzt. Der Fachbeirat begleitet und fördert die Arbeit der Anlaufstelle. Sitz der GbR/ Gesellschaft ist Berlin mit 6 Außenstellen in den westlichen Bundesländern.

Dies könnten z.B. folgende Städte sein:

  • Hamburg
  • Hannover
  • Essen
  • Mainz
  • Nürnberg
  • Stuttgart

Der Leiter/die Leiterin des Projektes hat seinen Dienstsitz in der zentralen Anlaufstelle in Berlin. Er/sie ist fachlich und arbeitsrechtlich für die Außenstellen zuständig, wobei bestimmte Aufgaben an die jeweiligen Leitungen der regionalen Anlaufstellen delegiert werden. Die zentrale Anlaufstelle hat neben der Funktion der Anlaufstelle für das Land Berlin wesentliche übergeordnete und administrative Aufgaben zu erfüllen, wie z.B.:

  • Öffentlichkeitsarbeit des Gesamtprojektes,
  • Koordination der Arbeit
  • übergreifende fachliche Aktivitäten,
  • Einrichtung einer Hotline,
  • Pflege eines Internetforums
  • Verwaltung für die regionalen Anlaufstellen,
  • etc…………

Die Anlaufstellen vernetzen sich regional eng mit den sozialen Einrichtungen und Diensten insbesondere aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung, sodass es in den jeweiligen Regionen auch regionsspezifische Aktivitäten zum Thema Aufarbeitung gibt.

Diese Aktivitäten können durchgeführt, koordiniert, begleitet etc… werden von den Anlaufstellen. Die zentrale Anlaufstelle trägt diese unterschiedlichen Aktivitäten in die Landes- und Bundespolitik und in die bundesweit tätigen Organisationen und Institutionen.

Die Finanzierung des Projektes erfolgt durch die Mitglieder der Verantwortungskette rechtsverbindlich für eine fest vereinbarte Zeitspanne.

Für die Zeit von z.B. 5 Jahren würden Gesamtkosten in Höhe von ca. 10 Mio. € für dieses Projekt entstehen.

Die Realisierung dieses Projektes gewährleistet für die Ehemaligen Heimkinder eine unabhängige Anlaufstelle, die sich um ihre Anliegen professionell, dauerhaft und umfassend kümmert.

Darüber hinaus sorgt die Anlaufstelle dafür, dass das Thema der Aufarbeitung im Bewusstsein der gesellschaftlichen Diskussion bestehen bleibt. Sie unterstützt dadurch die Glaubwürdigkeit der Aussagen Ehemaliger Heimkinder und verdeutlicht die Übernahme von Verantwortung durch die Mitglieder der Verantwortungskette.

Rainer Kröger
Vorsitzender des AFET

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(Anm. d. Red.: Dieses Dokument wurde gemäss der Dokumenteigenschaften als Microsoft Word - Dokument2 von dem Benutzer Rheinländer am 23.08.2010 erstellt und am gleichen Tag zu einem PDF - Dokument konvertiert. Also lange bevor der AFH installiert wurde. So mit dürfte klar sein dass alle getroffenen Vereinbarungen im AFH schon vorher von der Täterseite zur Diskussion standen und schlussendlich die Verhandlungen im AFH bestimmten.)

Download des Dokumentes Projektskizzen... hier


Ergebnis Fondsumsetzung Heimerziehung

Thursday, 15. December 2011

Ergebnis Fondsumsetzung Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975

Es war abzusehen, dass die Ergebnisse für die Fondsumsetzung kaum die Erwartungen und Forderungen der Betroffenen erfüllen. Es werden immaterielle Hilfen angeboten, die aber keine an die Betroffenen auszuzahlenden finanziellen Leistungen beinhalten.

Ausgenommen davon sind die Rentennachzahlungen.

Entgegen dem Vorschlag des Runden Tisches, Folgeschäden auszugleichen,

[Zitat Seite 37: "Zu den Kernpunkten der Maßnahmen für Betroffene gehören die finanziellen Maßnahmen. .... Es soll dabei geholfen werden, die eingetretenen und heute noch vorhandenen Folgen in ihren Auswirkungen auf den Alltag der Ehemaligen zu mindern oder gar auszugleichen."]

geht es nicht darum, gesamte -aus der Heimerziehung resultierende Folgeschäden- auszugleichen, sondern lediglich eine Art symbolischer Leistung zu gewähren.

Hilfebedarfsermittlung:

Materielle (Sachleistung) und immaterielle Leistung

Bei der Hilfebedarfsermittlung gibt es folgende relevante Handlungsfelder: 

Wohnung (1):

Ziele: Unterstützung bei:

Wohnungssuche, bzw. Wohnungserhaltung im Hinblick auf die spezifischen Bedürfnisse des/der Betroffenen; Wohnungsumfeld; soziale Bindung; behindertengerechte Ausstattung der eigenen Wohnung

Vermeidung von (Alters-) Heimaufenthalt

Vermittlung: z.B. Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften

Finanzierung: z.B. Maklerfinanzierung, Courtage, Renovierungskosten, z.B. bedarfsgerechter Umbau im Nachgang zu anderen Leistungssystemen

Mobilität (2):

Körperliche Mobilität

Ziele: Unterstützung zur Erhaltung und Förderung der körperlichen Mobilität, z.B. im persönlichen Umfeld oder durch Barrierefreiheit

Regionale Mobilität

Ziele: Unterstützung bei Erhaltung der regionalen Mobilität, z.B. zur Erreichbarkeit der regionalen Anlauf- und Beratungsstellen,

Teilnahme an Veranstaltungen, Arztbesuche

Ermöglichen von Mobilität

Ernährung (3):

Ziele: Ermöglichen des Eingehens auf spezifische Ernährungsbedürfnisse

Wissensvermittlung

Kontakte und Integration (4):

Ziele: Überwindung einer sozialen Isolation durch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Ermöglichen von Zugängen, Erhaltung von vorhandenen Kontakten, Förderung der Kommunikationsfähigkeit insbesondere auch mit anderen Ehemaligen

z.B. Initiierung von gemeinsamen Freizeiten

z.B. Initiierung von Selbsthilfegruppen

z.B. Besuch von entsprechenden Kursen, Therapien

Bildung und Arbeit (5):

Beschäftigung (beruflich und nicht beruflich)

Ziele: Unterstützung bei der Erfüllung von Qualifizierungs- und Bildungswünschen

Unterstützung bei der Teilhabe am kulturellen Leben der Gesellschaft

Gesundheit (6): 

Ziel: Erhaltung und Förderung im Hinblick auf spezifische Situationen, Zugänge zu spezifischen Therapie- und Beratungsangeboten öffnen

z.B. von alltagsentlastenden Gegenständen (wie Matratzen), geeignetem Schuhwerk, Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit, wie sportliche Aktivitäten, Massagen, Entspannungstraining

Identität (7): 

Ziele: Vervollständigung der eigenen Biografie; Förderung des „Sich selbst bewusst Werdens“

Entstigmatisierung (persönlich und allgemein)

Rehabilitierung

z.B. zum Auffinden von Angehörigen, zur Erforschung des Adoptionshintergrundes oder zur Möglichkeit eines (Akten)Berichtigungsausdrucks

z.B. Ermöglichen von Akteneinsicht

Finanzierung: z.B. von Biografiearbeit

Zuordnung dieser Hauptkategorien zu jeweiligen:

Erfahrungen im Heim d.h. das Unrecht benennen, was hatte das Unrecht für Folgen,
der daraus resultierenden Folgenschaden. Daraus ableitend wird ein materieller
(in Form von Sachleistungen) und/oder immaterieller Bedarf ermittelt.

Beispiel:

Erfahrung:

Heim-oder Jugendamtsakten sind bei dem oder der Betroffenen nicht vorhanden;

Unklarheit über:

die Gründe der Heimeinweisung;

die Beteiligten,

Verbleib von Verwandten

Folgen:

Suche nach Spuren der eigenen Biographie;

Suche nach noch lebenden Angehörigen;

Folgeschäden

Unsicherheit über die eigene Identität;

Mangelndes Selbstwertgefühl; ständige Unruhe;

Materieller Bedarf

Maßnahmenschwerpunkte nach Ziffern 5 und 7; (Bildung und Arbeit (5) Identität (7)

Übernahme von Fahrt-und Kopierkosten i.V. mit Akteneinsicht;

Unterstützung im Zusammenhang mit dem Wiederfinden von Verwandten und der Wiederherstellung von Kontakten zu Verwandten, Freunden, anderen Betroffenen;

Fahrtkosten zu damaligen Heimen;

Unterstützung bei der Erstellung von Biografien (wie z.B.: Kosten für  Schreibarbeiten, Diktiergerät, Verlag Suche, Kopier- bzw. Druckkosten);

Unterstützung bei der

Veröffentlichung von Biografien

Immaterielle Bedarfe

Begleitung durch Fachkräfte, die im Bereich Trauma und Trauma-Folgen Erfahrung haben;

Abgesehen von Leistungen des Rentenersatzfonds, die zusätzlich erbracht werden - werden Leistungen aus dem sogenannten Folgeschadenfonds bis zu einer Obergrenze in Höhe von 10.000 Euro gewährt. In Ausnahmefällen kann die Obergrenze 10.000 Euro auch überschritten werden. 

Feststellung des Hilfebedarfs: Rentenersatzfonds

Für Zeiten, in denen Ehemalige ab dem 14. Lebensjahr (= Berufseintrittsalter zum damaligen Zeitpunkt) verpflichtet wurden zu arbeiten und in denen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden, sollen Rentenersatzleistungen gewährt werden. Diese werden unabhängig von Leistungen des Folgeschadenfonds gewährt.

Berechnet werden diese Zeiten entweder entsprechend einer damals als Hilfsarbeit bewerteten Arbeit, oder einer Tätigkeit mit vorhergehender Ausbildung (wenn bei der/dem Betreffenden eine Ausbildung schon vorhanden war). Ein Rentenpunkt von heute würde auf dieser Basis bedeuten, dass man dafür drei Jahre verpflichtete Arbeit ohne Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen leisten musste. Daraus ergibt sich folgendes Berechnungsschema:

Ersatzbetrag für 1 Monat Heimarbeit:

Männer ungelernt: 170 € gelernt 250 €

Frauen ungelernt:  200 € gelernt 300 €

Ersatzbetrag für 1 Jahr Heimarbeit:

Frauen ungelernt: 2400 € gelernt 3600 €

Männer ungelernt: 2040 € gelernt 3000 €

Für die Rentenbezugsdauer bzw. die Summe des Abfindungsbetrages wurde die Restlebenserwartung im Alter 65 der Männer und Frauen Jahrgang 1950 zugrunde gelegt.)

Das für Frauen ein Rentenausgleich höher ausfällt als für Männer, ist der Tatsache geschuldet, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung als Männer haben und wird so üblicherweise für die zu erwartenden Lebensdauer hochgerechnet.

Bedauerlicherweise ist die damalige Kinderarbeit in keiner Weise berücksichtigt worden, weil diese nicht sozialleistungspflichtig war und weil es sie  eigentlich hätte gar nicht geben dürfen.

Nichtanrechnung auf andere Sozialleistungen

Die Errichter des Fonds befürworten die Empfehlungen des Runden Tisches und den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011, nach dem die Rentenersatzleistungen oder andere Leistungen nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden sollen. Sie befürworten, dass ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht werden soll.

Dieser liegt zurzeit noch nicht vor, wird aber für März erwartet. Auch wenn ab 2. Januar die Anlaufstellen eröffnet werden, ist beispielsweise eine Ausgleichszahlung für Renten nicht vor März zu erwarten.

Da aber die Anlaufstellen auch die Funktion haben verschiedene Aufgaben wahrzunehmen, werden sie dennoch im Januar eröffnet.

Alle dazu notwendigen Informationen, Formulare sowie die Adressen der Anlaufstellen können dafür in Zukunft auf folgender Seite im Internet erreicht werden:

www.fonds-heimerziehung.de

Verzichtserklärung

Wer den Fonds in Anspruch nimmt muss auf weitere Forderungen sowie Klagen gegen die Errichter des Fonds verzichten.

Hierzu folgender Ausschnitt aus der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund, Ländern und Kirchen:

Mitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg

b) Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung, Finanzierung und Verwaltung des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland“ und Durchführung eines Projekts „Archivrecherchen und historische Aufarbeitung der Heimerziehung zwischen 1949 und 1975 in Baden-Württemberg“  

Seite 10:

„(3) Leistungen aus dem Fonds werden nur für Betroffene gewährt, die erklären, dass sie mit Erhalt einer Leistung aus dem Fonds auf Geltendmachung jeglicher Forderungen, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung aufgrund der Heimunterbringung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, unwiderruflich verzichten.

Dieser Verzicht umfasst auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung.

(4) Die Geschäftsstelle bei der Fondsverwaltung entscheidet über die individuelle Unterstützung“

Hier die gesamte Verwaltungsvereinbarung:

http://www.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/0000/15_0775_d.pdf

Gegen die Verzichtserklärung hat unser Ombudsmann, Herr Prof. Schruth, im AK Leistungsrichtlinien rechtliche Bedenken erhoben.

Dieser Blog (Anm.d.Red. http://ak-fondumsetzungheimerziehung.over-blog.de/) wird eingestellt,
sobald die Webseite:

www.fonds-heimerziehung.de

eröffnet wird, was spätestens bis Anfang Januar zu erwarten ist.

Mitarbeit ehemaliger Heimkinder an den Anlaufstellen

Es ist schon oft die Befürchtung ausgesprochen worden, dass Ehemalige erfahren werden, wer sich nun an den Anlaufstellen meldet oder dass sie Einsicht in die Daten der Antragsteller bekommen werden. Hiermit möchten wir darauf aufmerksam machen, dass das nicht so ist und das ist auch richtig so, weil sowohl die Antragsteller und auch ihre Daten – Datenrechtlich geschützt werden müssen.

Es unterliegt der Freiwilligkeit, ob sich Ehemalige an Personen (Ehemalige) wenden möchten und ist nicht zwingend.

Für die Information: Erika Tkocz


Protokoll zur Sitzung des AFH vom 19./20.11.2011 Kassel

1. Anwesend:

Herr Peter Schruth, Herr Michael-Peter Schiltsky, Frau Marianne Döring, Frau Sonja Djurovic,
Frau
Brigitte Piepenbreier, Frau Rosemarie Springsguth, Frau Miccaela Potter, Herr Wolfgang Petersen, Herr Udo Trost, Frau Regina Eppert, Herr Ralf Weber, Frau Nora Kral

Entschuldigt haben sich: Frau Erika Tkocz, Herr Klaus Dickneite, Herr Hans Jürgen Oberfels,

2. nicht mehr kommen wird: Frau Liane Müller-Knuth , Herr Friedhelm Münter

neu begrüßt wird: Ralf Weber, ralf558@hotmail.com, Vertreter der betroffenen ehemaligen Heimkinder aus der DDR, Vorstand im Beirat Torgau;

3.Protokoll: Frau Nora Kral, stellenweise Frau M. Potter

Verteiler-Liste:

Udo Trost almudo@gmx.de

Klaus Dickneite kdickneite@online.de

Erika Tkocz rcet2951@gmx.de

Peter Schruth peter.schruth@t-online.de

Michael-Peter Schiltsky michael-peter@schiltsky.de

Ralf Weber ralf558@hotmail.com

Nora Kral kral_nora@yahoo.de

Marianne Döring mari.doering@web.de

Sonja Djurovic s.djurovic@t-online.de

Regina Eppert regina-eppert@web.de

Wolfgang Bahr neun1051@yahoo.de

Heinz Jürgen Overfeld 1jonathan@web.de

Brigitte Piepenbreier barbara1937@gmx.de

Rosemarie Springsguth

Miccaela Potter mic.potter-dulva@snafu.de

Wolfgang Petersen wolfgang.petersen07@googlemail.com

Burkhard Ehrecke burk.ehrecke@onlinehome.de

weitere Tagesordnung:

4. Verabschiedung des Protokolls vom 15./16.10.2011

5. Berichte und Überlegungen zu den Sitzungen AG Leistungsrichtlinien vom 19.10./3.11./15.11.2011

5.1. Auswertung:

5.1.1.Bundesländer-Entwicklung der Anlaufstellen:

Bayern will 10%-Beteiligung

Berlin: Verwaltungsangestellter Herr Henn soll in Anlaufstelle arbeiten

Hessen:

NRW (Herr Bernd Hemker, Paritätischer Wohlfahrtsverband), NRW: keine 10%, 3 Betroffene an Anlaufstelle mit angedacht (Beirat) mit Regina; Ansiedelung Landschaftsverband Westfahlen Lippe und Rheinland

Niedersachsen: Anlaufstellenanbindung bei den Landkreisen

5.1.2. Negative Entwicklung:

keine 5-jährige, sondern nur 3-jährige Antragsfrist

10%- Re-Finanzierung der Anlaufstellen über den Fonds ist nicht zurückgenommen worden

Kein Ausgleich für verbotene Kinderarbeit,

kein Ausgleich für entgangene Erwerbszahlung und Renten

Keine pauschale Anerkennung für Vorschlag Treuhandkonto für Pflegestufe 1, 300€ monatlich

Anstatt 5 Jahre nur 3 Jahre Fondsöffnung

Folgeschadenhilfe wird gedeckelt, Richtwert 10000€, Rentenzusatz anrechnungsfrei

Wir sind nicht im Lenkungsausschuß

nur eine Ombudsperson im Lenkungsausschuß

Kein Vetorecht

Keine Beteiligung anderer Opfergruppen

Kein Beschwerdemanagement

Nicht fest aufgenommen:„Fachkräfte“:

Deckelung der Leistungen im Einzelfall (es geht nur noch um die Höhe)

Verzichtserklärung auf Antragstellung schüchtert sehr ein

kein genereller Ausschluß des Beratungsstellenortes in einer Behörde

5.1.3. Positive politische Entwicklung

Wichtige Anregungen wurden aufgegriffen, aber nicht im Detail übernommen

Niedrigschwelligkeit: nicht reden müssen, narratives Interview, Geh-und Kommstruktur, welches von Betroffenen (+Begleitperson, Fahrtkosten) bestimmt werden kann; einfache Antragstellung und Glaubhaftmachung, einfache Hilfestellung wurde vom AGL in das Protokoll übernommen

Wenn inhaltlich Kontroversen aufkommen soll der Lenkungsausschuß den AG Leitlinien mit unseren Vertretern einschalten, dies wurde wohl mündlich zugesagt, (steht aber nicht in der Verwaltungsrichtlinie)

AFH kann weiter existieren

3 Vertreter und Ombudsmanns sollen weiter im Lenkungsausschuß vertreten sein (Beschwerdemanagement), kommt in das Protokoll, ist aber nicht Teil der Verwaltungsvereinbahrung

als für die Anlaufstelle geeignet wurde eine Sozialarbeiterin, wie vom AFH vorgeschlagen, in das Protokoll aufgenommen

NRW würde keine 10%-Finanzierung über den Fonds eingehen!

In den Anlaufstellen sollen Fachkräfte arbeiten, wurde beteuert

Leitlinien-Raster: unsere AFH-Anregungen wurden akzeptiert, aber wichtige Punkte dafür nicht

Private Pflege über die Befristung des Fonds hinaus soll angedacht werden

Es werden Ideen besprochen wie stationäre Pflege durch welche Modelle verhindert wird auch nach der 5-Jahres Fondsauszahlung, private Versicherung

(Ideen gegen die stationäre Pflege)

Häusler, Diakonie und Vorschlag Herr Schruth Treuhänderische Geldverwaltung für evtl. Gelder für ambulante Pflege bei Pflegestufe 1

Monatliche Zahlung oder Einmalbetrag für Pflegeversicherung, Ergänzung zur Pflegestufe 1 monatlich Zahlung jetzt 50-170,- bis zum Pflegestufe, Nachteil Versicherung: Gesundheitscheck für Betroffene, Skepsis für Einmalzahlung an die Versicherung, oder Pauschalforderung für Betroffene

Wie bei Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitscheck Versicherungskonzept entwickeln

Gorrsissson: Bitte überörtliche Träger um großzügige Handhabung bitten ergänzende Pflegevereinbahrung

5.1.4. Offene Fragen:

Umgang mit Weiterarbeit in der AG Leistungsrichtlinien

Verschiedene Meinungen dazu: wir rufen auf, den Fonds zu boykottieren und mit Klagen zu überziehen oder Gegenmeinung (Mehrheitsmeinung), dass wir viel Fach-und Erfahrungswissen gemeinsam entwickelt haben und dieses als Gegenkorrektiv einsetzen wollen; wir wollen auffordern, so viele und volle Anträge wie nur möglich zu stellen

Private Pflegeversicherung

Anlass der Diskussion: Wie kommen Betroffene an Pflegeleistungen des Fonds, wenn der schon lange abgeschlossen ist? Z.B. durch Einmalzahlung

Herr Peter Schruth erzählte, eine Direktzahlung für ambulante Pflegestufe 1 zu Hause wurde von der AGL abgelehnt

Die Loerbrok-Recherche zur Pflegeversicherung ergab bei einer Einmalzahlung von 10000€ ein monatliches Pflegegeld 40€

Herr Häusler (AGL)-Idee wird noch recherchieren: Pauschale 50Mio für alle Betroffenen

Frau Brigitte Piepenbreier bedachte, dass häusliche ambulante Pflege selbst nur bei Pfgestufe1 sehr teuer ist und immer noch fremdbestimmt ist, stellte dann die Frage, was denn dann bei Pflegestufe 2 oder 3 sein wird?

Problem bei Pflegeversicherung: Gesundheitscheck. Dieser könnte evtl. umgangen werden bei neu verhandelter Pflegeversicherung für Betroffene zusammen

Frau Brigitte Piepenbreier wird hier eine Diskussion im Internet anregen

Höhe der Deckelung des Einzelfalls

Maximalleistung von ca. 10000€ als Richtwert auch in Anlehnung an den Runden Tisch Sexueller Missbrauch für Dienst-und Sachleistung

Wir sollten die Betroffenen auffordern, daher massiv Folgeschäden zu benennen und dann auf eine evtl. Feststellungsklage Ausnahmeregel-Härteklausel in begründeten Einzelfällen soll über 10000€ bewilligt werden, bei 1000Mio rechnen sie mit 100000 Antragstellern

Unklares Beschwerdeverfahren

5.1.5. Beschlüsse und Arbeitsauftrag an unsere Vertreter:

Der AFH und die Ombudsstelle wird Teil des Beschwerdeverfahrens

Wir arbeiten weiter in der AG Leistungsrichtlinien!

Alle unsere Forderungen, welche nicht aufgegriffen wurden, müssen in dem Protokoll der AGL, aufgeführt werden

Fachbeirats-Konzept:

Beiräte: erste Instanz ist Länderinstanz und der AFH auf Bundesebene Beschwerdeinstanz

Alle Beiräte treffen sich auch regelmäßig

INFOBLATT für Beiräte und Betroffene erstellen zum Beschwerdeverfahren bzw. aus Sicht eines Qualitätsmanagement

5.2. Finanzielle Sicherung der Treffen des AFS 2012

AFH-Treffen im Januar 2012 und Februar 2012 (mit neuer Gruppe Ost), wenn Herr Peter Schruth die Gelder dazu beantragt bekommt

Es wurde gemeinsam beschlossen dann Quartalstreffen zu machen, also 4mal im Jahr, mit evtl. schon am Freitag möglicher Anreise (auch mit Partner, die auch hier übernachten können.) Herr Peter Schruth beantragt dazu die finanziellen Mittel beim Bund BMFSJ, als Ergänzung der Arbeit auf Bundesebene

6. Folgen des StrRehaG Ost für West

Die Heim-Betroffenen aus der DDR werden auch rechtlich über das StrRehaG versorgt (Strafrechtliches Rehabilitätsgesetz Ost aus SED Unrechtsbereinigungsgesetz: betrifft wer unrechtmäßig in der DDR verurteilt wurde, alte Gerichtsentscheidung wird dann neu verhandelt und dann Entschädigungsverfahren eröffnet) 

Eine dazu getroffene Bundesverfassungsgerichts-Urteilsbegründung 2009 für dieses Gesetz hat Auswirkung auch auf uns, denn es betrifft jegliche Rechtsstaats-Unrechtstatbestände nicht nur auf die DDR-Gefängnisunrechtsurteile beschränkt

StrehaG wird politisch klein gekocht, weil es politisch brisant werden könnte, weil wir dieses Gesetz evtl. auch für die Unrechtstatbestände (über eine Forderung nach Gleichbehandlung) in den Heimen West übertragen könnten.

Heimbericht Ost wird März 2012 veröffentlicht

Frau Wabler schreibt Expertise zum DDR Unrechtsgeschichte Heim

7. Strategie einer Klage vor dem EMGH:

Aufhebung der Verjährungsfrist über Verfahren am Europäischen Menschengerichtshof, hier findetdann die Entschädigungsdebatte statt- (Der Fonds behandelt nur die Heimfolgeschaden – Hilfe, keine Entschädigung)

Es braucht eine AG bzw. juristische Klärung gerichtlichen Instanzenweges über Klage-Inhalt, dazu werden Finanzen nötig sein

Es soll eine AG zur EMGH-Klage geben: ?Erläuterung?

8. Rechtmittelverzichtsklausel

Herr Peter Schruth äußerte dazu, dass Rechtmittelverzichtsklausel hat nur psychologische Wirkung.

Sie habe aber keine rechtliche Auswirkung: denn jeder hat Rechtsschutz nach Art.19 GG , Abs.4 (Recht sich an das Gericht zu wenden) ?Begründung

…....schließlich die Menschenrechtsverstöße durch Abschlussbericht zugegeben wurden

Herr Wolfgang Bahr entgegnete gegenteilige Stellungnahme des Anwaltes Witti, und anderer Anwälte: dass Unterschrift der Verzichtserklärung Verzicht auf weitere Ansprüche gegenüber Einrichtungen, Träger und Fonds bedeute

Die Vertreter der Verwaltungungsrichtlinie müssen Nachhaltigkeit der Verzichtserklärung nochmals in nächster Sitzung erklären!

Herr Schiltsky merkt an, dass Zeitpunkt der Verzichtserklärung wichtig ist, denn wenn Betroffene/r nach einer Weile Nachforderungen habe sollte, könnte sie/er diese auch nicht mehr stellen!

Daher soll die Verzichtserklärung erst dann unterschrieben werden, wenn man was konkret bekommt, daher ist die Info von uns an Betroffene: so viel wie möglich zu beantragen nachdem man sich genug Bedenkzeit genommen hat

Rechtsgrundlage für die Denke der Geldgeberseite ist die Fonds Rechtsgültigkeit der Verjährung und das ist der juristische Denkfehler, meint Herr Peter Schruth

Nach Anfrage an Herrn Wolfgang Bahr ist die Verwaltungvereinbahrung kein Verwaltungsakt mit Rechtsmittelbelehrung und einer Einspruchsfrist

Eine Feststellungsklage muss feststellen, dass der Bescheid, bezogen auf den Teil, den der Fonds abgelehnt hat, rechtswidrig ist

Instanzen: Petition, Fonds, Bundesverwaltungsgericht/Bundesverfassungsgericht

Verzichtserklärung ist sittenwidrig, weil sie nicht einvernehmlich geschlossen wurde, so Meinung
Herrn Ralf Weber

Hierzu Meinung: Fonds ist kein Entschädigungsfonds, sondern nur Hilfefonds, der nicht zur gewünschten Befriedung führen wird,

Beschlossen:

wir sollten juristisch abklären, wie die Rechtsmittelerklärung zu bewerten ist Hier kümmert sich auch
Herr Schruth (Gutachten) darum

INFOBLATT: zur Verzichtserklärung muß der AFH erstellen, wenn rechtliche Abklärung erfolgt ist

9. Raster- Tabelle für Bedarfe aufgrund welcher Folgen/Folgeschäden der Heimzeit:

Wir haben in vielen Stunden Gedankenaustausch viele Ergänzungen für das Raster gefunden.

Anmerkung dazu war, „die Schere durch die AG Leitlinien hier nicht im Kopf“ zu haben.

Alle Nachträge für das Raster, auch wenn unsere Tabelle nicht anerkannt wird, soll sie auch unser Positionspapier werden für Berater der Anlaufstellen und unsere Beiräte

Problem der Sicht von außen: Symptome die nicht-Betroffene auch haben, werden als nicht heimtypisch anerkannt

21 Kategorien der Antragstellungsbereiche werden zusammen erörtert

9.1. Antragstellung

Negativliste von Heimen verlangen, dass Heim Sozialversicherungsbeiträge (zw.14-18J) geleistet hat, bzw. eidesstattliche Versicherung bzw. niedrigschwellige Glaubhaftmachung der Betroffenen,

Wir fordern, dass eine niedrigschwellige Glaubhaftmachung möglich sein soll, dass z.B. entgegen eines Aktenvermerkes keine Auszahlung von Taschengeld/Lohn von statten ging

10. Pressearbeit:

Frau Regina Eppert hat viel Pressearbeit gemacht, dies konnte aber nicht mehr besprochen werden

Brief von Herrn Wolfgang Bahr geht heraus (?), beschloss der AFH

6. Presseerklärung

Vorbereitung Presseerklärung werden die 4 Vertreter abstimmen, Herr Schilstki, wird es vorbereiten,

Frau Regina Eppert und alle Interessierten sollen auch dazu kommen

Pressekonferenz

Am Mittwoch den 30.11. 2012 mit Einladung zur Pressekonferenz die Presseerklärung beifügen

dpa, alles Fachpublikum, große Zeitungen

Auf die Frage wie unsere 4 Vertreter den enormen Druck der Asymmetrie in der

AG Lenkungsausschuss aushalten, antwortete Herr Michael -Peter Schiltsky:

„Der hoffnungslose Optimist weiss, dass es mit Sicherheit schlimmer kommen wird, als der hoffnungsvollste Pessimist es sich vorstellen kann...“

Nächstes Treffen: 27.1. Anreise 28.1/29.1-2012 nächstes Treffen AFH, wieder Hotel CASSELLA,

Wilhelshöher Alle 99

Beginn: Samstag um 9:00Uhr!!

Download Originalprotokoll hier


Der Wolf verteilt die Wurst – Skandal Anlaufstellen

Ich habe es mir doch gedacht, schon vor zwei Jahren: Sollten die vielfach mißhandelten Heimkinder irgendwann einmal finanzielle Hilfe erfahren, müssen sie vor den Täterinstitutionen erneut die Hosen fallen lassen. Bei den Landesjugendämtern oder den Landschaftsverbänden sollen die Opfer ihre Anträge einreichen. Gerade bei diesen Behörden, die in der Aufsichtspflicht, zumindest ab 1961, völlig versagt und dadurch erst massive Gewalt an sogenannten „Erziehungszöglingen“ ermöglicht haben.

Sie haben nicht etwa unangemeldet die Läden inspiziert, die sie finanziert haben. Es ist kaum bekannt, daß sie ein Gespräch mit den Inhaftierten geführt und sie nach ihren Eindrücken befragt haben. In den damaligen Orthopädischen Anstalten Volmarstein zum Beispiel, in denen behinderte Klein- und Schulkinder unvorstellbare Gewaltexzesse erleiden mußten, hat es direkte Kontakte der Landschaftsverbände zu den Gequälten nicht gegeben. So waren es ein ehemaliger Diakonenschüler und eine Diakonische Helferin, die durch ihre Zivilcourage und Anprangerung der skandalösen Verhältnisse dieses verbrecherische Treiben letztendlich stoppen konnten.

Die Vertreter der Täter sollen über die Vergabe der Mittel für notwendige Therapien und entgangene Rentenansprüche entscheiden. Wer kontrolliert die, die damals nicht kontrolliert haben, eigentlich in dieser Sache? Wer schaut ihnen auf die Finger und überprüft, ob die Geschundenen nicht erneut über den Tisch gezogen werden? Welche Opfervertreter entscheiden mit? Fragen, die schnellstens geklärt werden müssen!

Und dann ist da noch die Frage, ob es stimmt, daß die Opfer beim Empfang dieser Mittel eine Verzichtserklärung auf weitere Ansprüche und juristische Maßnahmen unterschreiben müssen. Entsprechende Forderungen sind bereits im Umlauf. Eine Antwort steht aus, obwohl für einige Opfer von dieser Klarstellung die Entscheidung zur Antragstellung abhängt.

Schließlich sollen die Opfer durch die Hintertür „Arbeitskreis Fondsumsetzung Heimerziehung“ zu den erneuten Lumpereien und Demütigungen ihre Zustimmung geben. Die Homepage dieses Kreises ist so lückenhaft, wie es die des RTH war. Wenigstens drei Sitzungen haben stattgefunden. Man findet lediglich ein dürftiges Protokoll der ersten Sitzung.

Es ist wahrscheinlich, dass diese Truppe um Professor Schruth genauso tagt, wie der RTH es tat. Ob dieser Kreis überhaupt noch etwas zu melden hat, wo bereits alle Würfel gefallen sind oder bis zum Ersten des kommenden Jahres sein müssten, darf bezweifelt werden. Wahrscheinlich sind auch hier mehr oder weniger Statisten am Werk, die für die Aussage herhalten müssen, daß jeder Schritt des Bundes und der Länder ja von den Opfern mitgetragen wurde.

Die Verteilung der Kollekte aus dem Opferfonds wird eher unanständig von statten gehen, so unanständig, wie es die Arbeit des RTH war.

Quelle: Helmut Jakob


Ein hochqualifizierter Jurist äußert sich nochmals zur HEIMKINDERSACHE.

ERSTENS:

von Jurist Michael Witti an Ehemaliges Heimkind

Hallo Herr 

ich habe zwar zuletzt nicht alle diesbezüglichen mails und Unterlagen gelesen. Ich kann mir aber nur vorstellen, dass der release erst mit Empfang oder Anerkenntnis einer Leistung zu unterschreiben ist und diese Verzichtserklärung aufschiebend wirksam an die Zuerkennung einer Leistung zugleich mit dem Antrag zu erklären ist, oder mit einem Vorbescheid entschieden wird, zu dessen Wirksamkeit dann noch die Verzichtserklärung abzugeben ist.

Gerade im Rentenfond ist nämlich Spielraum für den Weg zu den Gerichten. Hier kann man sich auf vergleichbare Regelungen berufen, die für andere Opfergruppen verabschiedet wurden und deren juristisch knochentrockene Spiegelung auch auf die Arbeit in den Heimen und in Heimen für die Industrie anwendbar ist. Dies insbesondere deshalb, weil die Gutachter am RTH und Dritte die Arbeitssituation juristisch eindeutig als Zwangsarbeit bewerteten.

So sind die Rentenansprüche für freiwillige und entgeltliche Arbeit (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ZRBG) in eine Zahlbarmachungsvorschrift verabschiedet worden für Arbeit in Ghettos und sind für nur ca. 80.000 noch lebende Antragsteller mit bis zu 3 Mrd. EUR zu veranschlagen.

In Kenntnis der Problematik, dass es bis zu 800.000 Heimkinder gibt, würde dann natürlich hiesig ein juristisches Durchdringen von Rentenansprüchen zu Summen führen, die man mir als utopisch und unredlich vorwarf, wohl wissend, dass ich juristisch den wundesten Punkt der Ansprüche traf.

Um nun zu vermeiden, dass eventuell ein paar hunderttausend Heimkinder das Rentenkonto prüfen lassen (ohne Gebühr) und dann ggf. auf Berücksichtigung der Zeit in den Heimen vor dem Sozialgerichten klagen (ohne Anwaltszwang und ohne Gerichtsgebühr und diese überschwemmen und womöglich noch durchdringen), hat man wohl auch die Leistung aus dem Rentenfond mit Verzichtserklärung unterlegt.

Diesen hat man dann, wegen der juristischen Problematik auch noch als Fond im Fond gestaltet, um diesbezüglich flexibel zu bleiben.

Ich halte aber ausdrücklich fest, dass ich den Vergleich mit Ghettoarbeit nicht schätze, andrerseits der Gesetzgeber für den Juristen diese Türe arte legis als verfolgbar verpflichtet hat.

Für oberflächliche Kenner der Materie füge ich noch an, dass der Ghettoarbeiter für diesen Zeitraum noch eine weitere Rente z.B. seit 1950 bekommt und weitere einmalige Zahlungen für dieses Leid, nebst Heilverfahrensansprüchen, erhalten hat. Jedoch selbst diese Opfergruppe, der unser Zuspruch Aller gelten sollte, leidet, wie mir eine aktuelle Anfrage zeigt an materieller Bedürftigkeit.

Bleiben Sie beim Vergleich verschiedener Rentenregelungen bitte ausschließlich auf der juristischen Ebene.

MfG

Michael Witti


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ZWEITENS:

von Jurist Michael Witti an Ehemaliges Heimkind

Sehr geehrter

normal müsste man eine öffentliche Bekanntgabe in Medien machen. Diese notice – im amerikanischen Recht – hat den Sinn, dass diejenigen, an denen die Sache – RTH – vorbeiging, das Recht haben im letzten Moment die Fairness einer Regelung zu prüfen.

Da wir dieses Recht in Deutschland nicht haben erfolgt nun persönliche Kontaktaufnahme der Opfer seitens der ANLAUFSTELLE HEIMERZIEHUNG in den 50 und 60er Jahren.

Nachdem man in der Sache wusste, dass bis zu 800.000 Opfer betroffen sind, aber sich zum RTH nur ein Bruchteil meldete, hätte man die notice früher machen müssen. Aber man nutzte die Schädigung und das Verstecken der Betroffenen gezielt aus und auch unser Rechtssystem.

In USA werden Ergebnisse von Sammelklagen gerichtlich in fairness hearings geprüft und ggf. gekippt, falls man z.B. feststellt, dass die Kläger – hier Opfervertreter – defizitär und ohne Kenntnis verhandelten.

In USA gibt es einen Mechanismus, der davor schützt, dass drei Personen eine Regelung ohne Ahnung für 800.000 verhandeln. Hier in Deutschland nicht, man muss das am ersten Tag der Sitzung eines RTH einbringen.

Fragen Sie doch mal die Opfervertreter am RTH, warum diese nichts von einer notice wussten, geschweige diese durchsetzten. Hiesig ist die notice im Bundesanzeiger versteckt und keiner merkt’s.

Sie sprechen den nächsten, vorausgesagten Skandal, dieser historischen Opfersache an.

MfG

Michael Witti

Opfervertreter am RTH: WIEGAND, DJUROVIC und FLETH


(Anm.d.Red: Der VEH übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die in dem Abschnitt "Ergebnis Fondsverteilung Heimkinder" sowie dem "Protokoll zur Sitzung des AFH vom 19./20.11.2011 Kassel" genannten Vereinbarungen und Zahlen sowie in den Angaben weiterführender Links oder Downloads.

Das Protokoll zeigt wieder genügend Gründe auf, unserem Boykottaufruf zu folgen.)


EXTREM WICHTIG - An alle Ehemaligen Heimkinder die vorhaben einen Antrag zu stellen.

Unbedingt zu beachten ist folgendes:

An alle Ehemaligen Heimkindern, die jahrelang in den Heimen
(oder in einer „Leibeigenschaft“ / „Knechtschaft“ / „Haushaltshilfe-Anstellung“ oder Ähnlichem)
ohne Lohn arbeiten mussten und die sich jetzt – gemäß den jetzigen Richtlinien – sicher sind,
dass sie Ansprüche aus dem „Rentennachzahlungsfonds“ haben!

Ihr dürft bzw. solltet, meines Erachtens nach, auf keinen Fall
einen Antrag auf
„Leistungen“ aus dem Fonds

„HEILUNG VON FOLGESCHÄDEN AUS DER HEIMERZIEHUNG“

stellen, weil dieser Antrag die „Verzichtserklärung“ enthält,
wonach man, unter anderem, auf diese einem gesetzmäßig und rechtmäßig
zustehenden „Rentennachzahlungsansprüche“ verzichtet !!!

Leistungen aus dem (Hilfs-) Fonds werden nur für Betroffene gewährt, die erklären, dass sie mit Erhalt einer Leistung aus dem (Hilfs-) Fonds auf Geltendmachung jeglicher Forderungen, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung aufgrund der Heimunterbringung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, unwiderruflich verzichten.

Dieser Verzicht umfasst auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung.

Diese zusätzliche Warnung geht ebenso aus von einem Ehemaligen Heimkind – dem Australier
Martin MITCHELL.

Auch wieder etwas, was die Medien in Deutschland NICHT verbreiten werden.


Ein Schriftverkehr, der die Warnungen des VEH vollumfänglich bestätigt !

Am 02. Januar 2012 schreibt ein ehemaliges Heimkind an die obige Stelle, um sich nach einer
mögliche Antragsstellung für Leistungen f. ehemalige Heimkinder zu erkundigen (O‐Text):

Sehr geehrte Frau kvjs,

ich habe auf der Webseite des KVJS gelesen, dass Sie in dem obigen Zusammenhang die Ansprechpartnerin sind. Ich habe bereits im vergangenen Jahr erfolglos versucht, das Sozialministerium BW davon zu überzeugen, dass mir ein Schadensersatz aufgrund der auf einen Heimaufenthalt als Säugling und Kleinkind zurückzuführenden späteren schweren Erkrankung  zusteht.

Des Weiteren werden diese Ansprüche auch erst nach Ablauf dieses Jahres verjährt sein, sodass noch immer die Möglichkeit bestünde, meine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Die angesprochene Erkrankung hat bereits einige Jahre zurück dazu geführt, dass ich voll erwerbsunfähig geworden bin und aufgrund meines viel zu frühen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben nur eine sehr geringe Erwerbsminderungsrente erhalte.

Mein Ehemann ist seit Anfang 2006 aufgrund einer Erkrankung bis Ende 2010 arbeitsunfähig gewesen und seither, wohl auch aufgrund der langen Abstinenz vom Auftragsmarkt seitdem ohne Auftrag und folglich auch ohne jedwede Bezüge.

Sie können also anhand dieser knappen Angaben bereits erkennen, dass es eine dringende Bedürftigkeit gibt. Ein Antrag auf Leistungen nach dem OEG wurde unglaublicher Weise abgelehnt und befindet sich nun beim Sozialgericht, da diese Entscheidung in keinem Fall richtig ist, denn der Grund für die Ablehnung meines Antrages ist nicht, dass dieser nicht genehmigungsfähig wäre, sondern ganz offensichtlich die Schonung des Landeshaushalts auf Kosten derer, die ohnehin schlecht dastehen.

Das ist schändlich und wird nun zu einem jahrelangen Rechtsstreit vor der sozialen Gerichtsbarkeit führen.

Ich möchte nun wissen, ob man Ihnen meine Daten, etc. bereits weitergeleitet hat (woher auch immer) und ob es formelle Bedingungen zur Stellung eines Antrages gibt.

Für eine kurze Antwort, gerne als Email, wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
ehem. Heimkind


Immerhin prompte Antwort der Bearbeiterin beim KVJS:

Sehr geehrtes ehemaliges Heimkind,

seit heute bin ich dabei, die regionale Anlauf‐ und Beratungsstelle "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" in Baden‐Württemberg aufzubauen. Das Büro muss noch eingerichtet werden, so dass ich derzeit noch unter meinen alten Kontaktdaten beim KVJS erreichbar bin.

Die Daten und Unterlagen zu Ihrem Vorgang habe ich bisher noch nicht erhalten. Ich bin mir nicht ganz darüber im Klaren, ob Ihr Anliegen dem Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" zugeordnet werden kann, oder ob das ein anderes Verfahren ist.

Aus dem Fonds sollen Folgeschäden der Heimerziehung finanziert werden, wie etwa geminderte Rentenansprüche wegen damals nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge.

Leistungen sollen aber auch gewährt werden, wenn wegen schwerwiegender Schädigungen ein besonderer Hilfebedarf besteht.

Vielleicht telefonieren wir am besten, um das zu klären. Rufen Sie mich an?

Mit freundlichen Grüßen

Bearbeiterin des KVJS

‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐

Mittlerweile hat sich das ehemalige Heimkind über die Modalitäten anderweitig informiert:

Sehr geehrte Frau kvjs,

vielen Dank für Ihre umgehende Rückmeldung. Ich habe mich mittlerweile über die wesentlichen Punkte informiert und bin schockiert darüber. Es hat nicht genügt die ehemaligen Heimkinder über den ‐ runden ‐ Tisch zu ziehen, sondern dies wird exakt so weiterbetrieben und bedeutet aus meiner Sicht eine weitere und wesentliche Ungerechtigkeit gegenüber denen, die sich vermeintlich ‐ und leider oft auch tatsächlich ‐ am wenigsten wehren können. So wollen Sie doch tatsächlich Almosen von bis zu ‐ sage und schreibe ‐ 10.000 Euro verteilen, natürlich nur bei einer Unterschrift unter eine weitere Bankrotterklärung dieses Landes, nämlich eine Verzichtserklärung betreffs Geltendmachung von darüber hinausgehenden oder zusätzlichen Forderungen gegenüber dem deutschen Staat.

Natürlich kommen noch dazu vermutlich nur die wenigsten für die als Richtlinie zu verstehende Höchstsumme in Betracht, denn inoffizielles Ziel dürfte es vielmehr sein, die Ausgaben so gering wie möglich zu gestalten, damit das Bisschen Geld für möglichst viele Einzeltropfen auf die vielen vielen heißen Steine reicht.

Sollte es nicht so sein, dürfen Sie mich gerne korrigieren, anderenfalls erteile ich den Almosen die Sie zu verteilen bereit sein sollen, eine Absage und werde mich um eine gerichtliche Geltendmachung meiner Ansprüche bemühen. Ihnen persönlich würde ich raten, zu überdenken ob Sie sich selbst zur Handlangerin einer solchen Perfiderie machen wollen oder ob Sie nicht woanders dringender benötigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

ehem. Heimkind


Erstaunlicherweise dennoch eine Antwort der Bearbeiterin des KVJS:

Sehr geehrtes ehemaliges Heimkind,

ich kann Ihre Enttäuschung nachvollziehen. Den Erwartungen von Betroffenen nach Entschädigung wird mit dem Fond leider nicht entsprochen.

Heute habe ich Arbeitsunterlagen von der Bundesgeschäftsstelle des Fonds Heimerziehung erhalten. Demnach gehen Leistungen im Rahmen des OEG grundsätzlich vor. Bis zur Klärung Ihrer Ansprüche im Rahmen des OEG würde die weitere Bearbeitung der Hilfeleistungen in Bezug auf den Fonds Heimerziehung grundsätzlich ruhen.

Wenn Sie wollen, können Sie sich ‐ je nachdem, wie Ihr Verfahren beim Sozialgericht entschieden
wird, ggf. doch noch mal bei mir melden (spätestens vor dem Erlöschen des Fonds).

Mit freundlichen Grüßen

Bearbeiterin des KVJS

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Auch diese frohe Kunde der Bearbeiterin des KVJS will zerstört sein:

Sehr geehrte Frau kvjs,

danke für die Information. Ich weiß nicht ob ihnen klar ist, wie lange ein sozialgerichtliches Verfahren dauert? Offenbar nicht, denn sonst wüssten Sie, dass es bei einem Weg durch alle Instanzen (dass dies erforderlich ist, dafür werden die Rechtsverdreher dieses Scheißlandes schon sorgen indem diese sämtliche Rechtsmittel einlegen werden, die nur möglich sind und sich dies fürstlich honorieren lassen) keinerlei Aussicht darauf gibt, dass das Verfahren vor dem Erlöschen des Fonds beendet sein wird.

Alles was hier geschieht hat System! Dass die Gerichtsverfahren und insbesondere die sozialgerichtlichen Verfahren so lange dauern hat auch System, denn man hält seitens der Regierungen den Geldhahn so zugedreht, wenn es um die Finanzierung gerade der Sozialgerichtsbarkeit geht, dass dort keine Bäume in den Himmel wachsen und seien die Richter so unabhängig (was natürlich nur behauptet wird, kein Richter hierzulande ist unabhängig) wie dies nur maximal möglich wäre. Ohne ein gewisses Budget ertrinken die Sozialgerichte in den Verfahren und das soll so sein, glauben Sie mir.

Ich denke dass wir nichts mehr voneinander hören werden. Ein schönes und angenehmes Leben
noch!

Mit freundlichen Grüßen

ehem. Heimkind


HEIMKINDER – Zwischen Wut, Ärger und Verzweiflung

Ein hochqualifizierter Jurist äußert sich nochmals zur HEIMKINDERSACHE und zu dem skandalösen „Hilfsfonds“ für Ehemalige Heimkinder

(ein Schreiben verfasst zwischen Weihnachten und Neujahr) (2011-2012)

Sehr geehrter Herr

ich habe ja immer gefordert, dass die Krankenkassen dem Runden Tisch Heimerziehung (RTH) beitreten und die Spätschäden des Heimaufenthaltes – post traumatic stress disorder (PTSD) – von den Kirchen im Regress (gesetzliche Pflicht) geltend machen müssen.

Ministerin von der Leyen macht nun eine Initiative zum Burn-out und dessen Folgekosten und spricht von 27 Milliarden EUR per Jahr. Heimkinder (bis zu 800.000) haben oft eine post traumatic stress disorder mit allen Drittschäden, die sehr oft erst jetzt auftreten („Verjährung“ jedoch wird hier als Vorwand aufgeführt von den Schädigern). Wenn die Ministerin den Burn-out bekämpft ist es Pflicht diese Sache der Heimkinder zuvorderst zu regeln, zumal die Allgemeinheit via die Krankenkassen belastet ist.

Die Zahlen der Ministerin sprechen für sich selbst. Hemmungslos wird von bis zu 27 Milliarden EUR gesprochen und der Fonds („Hilfsfonds für Folgeschäden aus der Heimerziehung“) ist peanuts dagegen. Entweder zahlt der Fonds die Schäden, oder die Krankenkasse – und Letztere muss Regress nehmen beim Schädiger. Und hier geht es nicht um weniger als Milliardenbetrage.

Es wird endlich Zeit, dass die Kirchen den Regress an die Krankenversicherungen und das Sozialsystem zahlen. Heimkinder leiden an PTSD und das ist schlimmer als Burn-out und die Allgemeinheit haftet nicht dafür. Hier müssen wir nachfassen um den Fonds auf das Niveau zu heben, das ihm zusteht.

Unten der Bericht zur Ministerinitiative.

MfG

WELT ONLINE (19.12.2011) »ARBEITSSCHUTZ – Von der Leyen sagt Burn-out den Kampf an«

Quelle: Antwort auf einen Beitrag bei der Zeitung Welt Online

(Anm. d. Red. Für die Ehemaligen Heimkinder wird nichts unternommen ausser dass man einen skandalösen Fonds als Alibiübung bereitstellt. Die meisten Ehemaligen Heimkinder sind heute auch auf Grund von PTSD invalide oder neudeutsch 100% erwerbsunfähig. Könnte man sie trotz ihrer chronischen Erkrankung, und wenn es nur für 0,50 € wäre, wieder in den Arbeitsmarkt intergrieren, so würden mehr Gelder zur Linderung bereitgestellt. Früher waren es die Heimkinder, die unter den menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen leiden mussten, heute sind es die normalen Arbeitnehmer. Und die heutigen Arbeitnehmer sollten nicht  meinen, dass die Gelder für sie bereit gestellt werden, sondern sie sollen weiter der Industrie dienen, wenn dann auch vielleicht nur als 1 € Jober. Man wurde ja rehabilitiert, das "burn out" scheinbar beseitigt. Also kann man sagen in beiden Fällen, damals bei den Heimkinder und heutzutage bei den überforderten Arbeitern vierdient die Industrie und die Allgemeinheit zahlt. Der Verfasser des Schreibens ist der Redaktion bekannt und ist mit der Veröffentlichung einverstanden.) 


Der Betrug geht munter weiter!

Nicht nur wird Kinderarbeit bei der Rentennachzahlung nicht berücksichtigt, nicht nur sind alle Leistungen nachrangig und werden erst nach Kranken- und Rentenkasse, nach Arbeits- und Sozialamt gewährt - es gibt sie schlichtweg gar nicht, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht bedürftig ist!

Oder behindert ist. Oder in der Psychiatrie gefangen gehalten wurde. Oder, oder, oder...

In den USA ist das zerstörte Leben eines vergewaltigten Kindes Millionen wert. Warum bei uns eigentlich nur einen Stützstrumpf? Und auch das nur, wenn man Glück hat...

Die rote Karte all denen, die an dieser Almosenlösung mitgearbeitet haben. Die rote Karte auch denen, die diese Brotkrumen auch noch als "Hilfen" anpreisen, die uns zugeworfen werden, wie räudigen Hunden!

Wir rufen alle zum Boykott dieses Skandals auf! Lasst uns stattdessen weiter kämpfen für etwas, mit dem wir leben können ohne erneut vor Scham im Boden versinken zu müssen.

Vor Scham versinken sollen diesmal die Herren und Damen aus Politik und Kirche!


Von Helmut Jacob

Wenn Kirchenamtspräsident Ulrich Anke meint, die Leistungen aus dem Opferfonds „sollen Menschen helfen, die Folgen besser zu bewältigen“, dann ist diese Aussage lediglich als „Opium“ fürs aufgebrachte Volk zu verbuchen. Als Ex-Mitglied des Runden Tisches Heimerziehung müßte er die volle Wahrheit kennen und als aufrichtiger Kirchenmann eigentlich auch klar aussprechen. Die Leistungen sind nachrangig, werden also erst gewährt, wenn andere Kostenträger ausfallen.

Rentennachzahlungen gibt es erst bei Zwangsarbeit ab 14 Jahren. Dabei ist bekannt, daß viele Kinder Zwangsarbeiten mußten, um zum Beispiel die Einrichtungen der evangelischen Kirche in Betrieb zu halten. Die damals kleine Marianne aus Volmarstein schildert in ihren Erinnerungen solche Zwangsarbeiten im Johanna-Helenen-Heim in Volmarstein.

Die angebotene Hilfe bei der Aktensuche ist eher eine Lachnummer, denn nie zuvor haben so viele „Unwetterkatastrophen“ ganze Aktenkeller so nachhaltig überflutet wie vor 5 bis 3 Jahren; kurzum: es ist nichts mehr da.

Der eigentliche Skandal ist der Ausschluß vieler Gruppen von den Almosen des „Runden Tisches Heimerziehung“. In die Psychiatrie Zwangseingewiesene, misshandelte Säuglinge und Kleinkinder und behinderte Kinder und Jugendliche haben aus diesem Fonds nichts zu erwarten.

Eine echte Wiedergutmachung, die den Namen verdient, gibt es daraus eh nicht. Und die Rechtsnachfolger der Einrichtungen – möchten sie noch so evangelisch sein – weigern sich beharrlich, ihren Opfern Schmerzensgeld und Wiedergutmachung zu leisten.

Die Evangelische Stiftung Volmarstein beispielsweise hat dies unmißverständlich der „Freien Arbeitsgruppe JHH 2006“, einer Opfer-Selbsthilfegruppe, schriftlich mitgeteilt. Der Vorstandsvorsitzende der Rummelsberger Anstalten Pfarrer Dr. Günter Breitenbach ist erstmals wohltätig vorangeprescht. Er hat laut Mitteilung des „Humanistischen Pressedienstes“ (h/pd) einem Opfer eine Einmalzahlung von „1.200 Euro zur freien Verfügung“ angeboten. Der Mißhandelte verlangte eine Haftentschädigung von 46,00 Euro pro Tag und darf sich nun wenigstens mit 45 Cent begnügen.

Wer den Opferfonds in Anspruch nimmt, soll zusätzlich eine Erklärung unterschreiben, nach der er auf weitere Ansprüche und auf den Rechtsweg verzichtet. So wundert es nicht, dass viele damals Gequälten diesen Fonds als weitere Demütigung betrachten.


Finanzielle Hilfen soll es geben?

Außer den Rentennachzahlungen vielleicht wird kein Überlebender deutscher Kindeheimhöllen jemals einen Euro sehen. Denn die "Hilfen" werden reine Sachleistungen sein - eine "Gutscheinlösung"...

Dazu kommt, dass es diese "Hilfen" sowieso nur für Bedürftige geben wird. Für alle anderen heißt das: "Du hast doch ein Auskommen - da wird es dir wohl im Heim kaum so schlecht gegangen sein..." 

Als Kind gefoltert, mit Elektroschocks gequält, in Zwangsarbeit gesteckt, behandelt wie ein räudiger Köter, gezwungen das eigene Erbrochene zu essen, bei "Vergehen" mit Einzel- und Dunkelhaft bestraft, Hohn und Spott ausgesetzt, ohne oder mit minimalster Schul- und Berufsausbildung "ins Leben geworfen"?

Bedürftig? 

Klar, komm zu uns, die wir dir den Dreck früher angetan haben, wir haben dich jetzt plötzlich lieb und du kannst, wenn du alles brav ausfüllst, nachweist, unterschreibst, dass du nie wieder was fordern wirst, einen schönen Stützstrumpf von uns bekommen. Oder eine Brille...

Nicht arm? 

Schwamm drüber, sei mal nicht so nachtragend! Es geht dir doch gut genug jetzt!

Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. ruft zum Boykott dieser unsäglichen Almosen auf!

Lasst uns lieber weiter kämpfen um unser Recht!


Verzichten, nein danke

Wir sollen verzichten, verzichten, verzichten.
So wollen es Kirche und Staat!
Und abermals wollen sie über uns richten.
Das klingt wie Hohn, wie Spott und nach Verrat.

Kindheit und Jugend wurde uns gestohlen,
Wir waren rechtlos im Staat der Rechte.
Sie taten es ganz unverhohlen,
Und hielten uns für ihre Knechte.

Entschädigung ist nicht angesagt,
Nur Almosen sollen wir bekommen.
Und wem das alles nicht behagt,
Sei eine Klage unbenommen.

So geht viel Zeit über das Land,
und weiter werden Sie über uns richten,
mit ihrer starken Pranke von Hand,
bis unsere Reihen sich lichten.

An euren Taten werden wir euch messen,
Ihr sollt euch schämen, ihr Ungeheuer.
Wir lassen uns nicht mehr erpressen,
Noch lodert in uns ein stetig Feuer!

M. Zielke 20.01.2012


Hier gehts zur Abstimmung Boykott

"Fondsverteilung Ehemaliger Heimkinder!"


 

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VEH e.V. der Verein für ehemalige Heimkinder

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