VEH e.V. Ehemalige Heimkinder

Von Staat und Kirche gesteuerte Desinformationen zur Fondsverteilung Ehemaliger Heimkinder



Themen auf dieser Seite

Das Jahr 2012

Zur Info 1

Zur Info 2

Nürnberger Nachrichten

Berliner Morgenpost

 NetzwerB

Folgen des StrRehaG
Ost für West

 Offizielle Mitteilung des VEH

 Der Betrug geht munter weiter!

Beitrag Helmut Jakob

Finanzielle Hilfen
soll es geben?

„Die Forderung, dass Auschwitz
nicht noch einmal sei..."

 Struktur der
Ehemaligen Heimkinder

Die Verzichtserklärung
und ihr
menschenverachtender Inhalt

Meinungen
Ehemaliger Heimkinder
zur Verzichtserklärung

Zur Information bezüglich
Prof. Dr. Peter Schruth

   

Das Jahr 2012 hat begonnen

Mit diesem denkwürdigen Tag, dem 1. Januar 2012, werden die Ehemaligen Heimkinder in ihren Belangen und Forderungen wieder um Jahrzehnte zurückversetzt, zurückversetzt in die Zeit, in der sie ihre schreckliche Heimzeit erleiden und erleben mussten.

Genauso wie es damals geschah, machen heute Staat und Kirche Hand in Hand weiter wie schon geschehen.

Früher wurden die Ehemaligen Heimkinder durch staatliche und göttliche Verbote und Gebote ihrer Persönlichkeit beraubt. Heute geschieht es in ähnlicher Form wieder.

Immer und immer wieder wird in den Medien kolportiert, man habe das damalige Unrecht anerkannt und möchte dies mit dem nun ohne rechtliche Grundlage geschaffenen Fonds ab 1. Januar 2012 wieder gut machen und entschädigen.

Es würde zu weit führen, alle die bisher und kommenden irreführenden Bezeichnungen für einen nicht existenten Sachverhalt hier aufzuführen.

Es gibt lediglich Hilfeleistungen aus dem Fonds, wenn eine Verzichtserklärung auf alle weiteren Rechtsansprüche gegenüber Staat, Kirche und ehemaligen Trägerorganisationen unterschrieben wird.

Weiter sind die Mittel des Fonds anderen sozialen Einrichtungen wie Krankenkasse usw. nachgerichtet. Dies bedeutet, dass erst dann, wenn von dort keine Hilfe mehr kommen sollte, ein Antrag unter den vorher genannten Bedingungen bei den sogenannten Fondsanlaufstellen eingereicht werden kann. Ob dieser Antrag bewilligt wird, unterliegt der Willkür der SachbearbeiterInnen, weil kein Rechtsanspruch auf die finanziellen Mittel aus dem Fonds für den Antragsteller besteht.

Wir möchte Sie deshalb bitten, sich die tendenziöse Berichterstattung sowie unsere dazugehörenden Kommentare durch zu lesen.

Vielleicht möchten Sie nach dem Lesen sogar unseren Boykottaufruf unterstützen.

Herzlichen Dank im Namen der Ehemaligen Heimkinder.


Zur Info 1

Desinformation ist die gezielte Verbreitung falscher oder irreführender Informationen. Motivation der Desinformation ist meist die Beeinflussung der öffentlichen Meinung bzw. von Gruppen oder Einzelpersonen, um ein bestimmtes politisches oder wirtschaftliches Anliegen des Verbreitenden zu unterstützen.

Desinformation kann entweder direkt (Lügen, Betrug) oder indirekt (subtile Unterdrückung objektiver oder überprüfter Fakten, Verschweigen oder Ablenken von der Wahrheit, Implizieren falscher Urteile) geschehen. Eine Information stellt gesichert dann eine Desinformation dar, wenn sie mit objektiven Maßstäben falsifizierbar ist und der Urheber oder Verbreiter der Information dies weiß.

Quelle: Wikipedia

Zur Info 2

In wie weit unsere Kommentare und Meinungen bei den Medien veröffentlicht oder unterdrückt, bzw. gelöscht werden, wissen wir nicht, deshalb geben wir den Interessenten die Möglichkeit, diese hier zulesen.


NZ - NÜRNBERGER ZEITUNG vom Di. 27.12.2011

Quelle: Nürnberger Zeitung

28.11.2011 Heidi Dettinger, Schriftführerin im „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ )
in Antwort zum Artikel, betitelt mit:

»Diakonie Bayern:  Aufarbeitung des Heimkinderskandals« – »Entschädigungslösung erarbeitet«

 "Aufgearbeitet"? "Organisierter Liebesentzug"? "Guter Kompromiss"? "Entschädigung"? Wie kommen Sie dazu, in Ihrem Artikel solch einen groben Unfug zu behaupten? 

Aufgearbeitet wurde und wird – wenn überhaupt – von den Überlebenden deutscher Heimkinderhöllen in quälender, schmerzlichster Arbeit selbst. Einzelschicksale, Gemeinsamkeiten! 

Vergewaltigungen, Folter, Einzelhaft, Dunkelhaft, Essens- und Trinkensentzug, Zwang zum Essen von Erbrochenem, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Demütigungen, Verhöhnungen, Belügen, Betrug... Wer das als "Organisierten Liebesentzug" bezeichnen mag, muss schon einen starken Magen haben. 

Und ein "Guter Kompromiss" ist es also, wenn man Ehemalige Heimkinder über den Tisch zieht, sie veralbert, sie zu Abstimmungen zwingt, sie erst mit Abbruch des Runden Tisches bedroht und ihnen letzten Endes ein paar Brocken hinwirft, wie einem räudigen Hund. Stimmt – aus Sicht von Staat und Kirche sicherlich ein hervorragender Kompromiss! 

Als letztes: Entschädigt wird Dank des unermüdlichen Einsatzes des Herrn Kruttschnitt und Co. nichts! Eine Entschädigung ist nämlich ein finanzieller Ausgleich erlittener Pein und entgangener Lebensqualität. Das wird Herr Kruttschnitt als Jurist mit Sicherheit wissen!

Was den Überlebenden geboten wird, sind Almosen, Therapien und Stützstrümpfe! Was geboten wird ist ein erneuter Skandal und alle Beteiligten sollten sich in Grund und Boden schämen für dass, was sie uns antun. Wieder antun!


BERLINER MORGENPOST vom Mi. 28.12.2011

Quelle: BERLINER MORGENPOST

29.11.2011 Heidi Dettinger, Schriftführerin im „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ )
in Antwort zum Artikel betitelt mit:

»BIS ZU 16.000 EURO« – »Berlin entschädigt ehemalige Heimkinder«

Falsch! Misshandelte Heimkinder werden weder in Berlin noch sonst wo in Deutschland entschädigt. 

Die Überlebenden der deutschen Heimkinderhöllen werden mit einem Almosen abgespeist! Einem Almosen, das es nur dann gibt, wenn jemand heute in Armut lebt und dieses auch nachweisen kann! 

Mit anderen Worten: Ein Almosen für die Armen – ein Nichts für die, die es irgendwie geschafft haben, sich aus dem Dreck zu ziehen, in den Kirchen und Staat sie als Kinder gestoßen haben. 

Oder: Keiner, der heute über der Armutsgrenze lebt, bekommt auch nur die kleinste Hilfe von den sich gerade durch die Bank selbst lobenden und beweihräuchernden Kirchen oder Bundesländern oder dem Bund etwas zu sehen. Keiner! 

Für alle anderen heißt es: Ein Stützstrumpf hier, eine Therapie da – natürlich nur, wenn das nicht eh schon von der Krankenkasse bezahlt wird. 

"Entschädigung" jedoch ist ein finanzieller Ausgleich für erlittenes Leid und damit einhergehende Einschränkung der Lebensqualität! Und eben kein Stützstrumpf! 

"Wiedergutmachung" hingegen ist ein dummes Unwort. Denn das, was uns zugefügt wurde, wird nie und niemand wieder "gut" machen! Und es kann allerhöchstens darum gehen, Kirchen, Bund und Länder wieder "gut" zu machen! 

Übrigens: 

Irland entschädigt seine misshandelten Heimkinder - und konfisziert dazu notfalls sogar Kirchenbesitztümer.
 
Österreich, Norwegen, Belgien, entschädigen Überlebende, ebenso Kanada und Australien.
Von den USA ganz zu schweigen. Da ist das zerbrochene Leben eines Kindes gar Millionen wert. 

In Deutschland hingegen einen Stützstrumpf....

Siehe dazu auch unsere Seite: So entschädigen andere Länder ihre Opfer


1. Januar 2012 Kepiz schreibt:

Quelle: netzwerkB

Ich schließe mich dem Boykott auch an, obwohl nach meinen Insiderinfos sich dadurch auch nichts ändern wird.

Das grausame ist ja nur, dass der Senat von Berlin als Vorreiter, nunmehr in der Holsteinischen Straße/Wilmersdorf-Schönberg eine Anlaufstelle einrichtet mit 2 Sozialpädagogen die aus dem Fond bezahlt werden und nach der BAT Vergütung pro Kopf monatlich 2000,00 € für Halbtagsarbeit erhalten und 1 Senatsangestellter der fast einem Staatssekretär gleichgestellt ist und ganztätig in der Anlaufstelle arbeitet hauptsächlich für die Regionalgruppe ehemaliger Berliner Heimkinder, die sich zukünftig auch dort treffen -hat mit Sicherheit ein Nettoeinkommen von ca.1.900,00 €.

Diese Löhne werden wie erwähnt aus dem anteiligen Entschädigungsfond entnommen und auch die Kosten des neuen Treffpunktes gedeckt. Bisher erhielt die Regionalgruppe vom Senat für Ihren Treffpunkt für 8 Monate 2630,00 € erhalten hier sind abzusetzen:

ca.900,00 € Betriebs/Unterhaltskosten. Ab 2012 wird der Etat gestrichen, da hier ja Hauptamtliche am Werk sind für die Regionalgruppe ehemalige Berliner Heimkinder und die Heimkinder sollen nun Anträge ab diesen Monat auf Entschädigung stellen- ich frage mich nur , mit welchem Rechtsgrund?

Man schaue mal bitte in die gestrige Tageszeitung Berliner Zeitung, wo Herr Dirk Friedrich zu Recht eine Rente von 300,00 € monatlich fordert! Für viele zu wenig!!

Nun hat hier der VEHeV Recht, auf die Barrikaden zu gehen, denn in der Regionalgruppe gibt es einige Personen, die hier still sind und das ganze Vorgehen noch bejahen, es gibt anderseits ca. 9 Personen die massiv dagegen sind, weil hier der Verdacht gehegt wird, dass hier einige Personen aus der Regionalgruppe die diese bisher begleitet haben, die Regionalgruppe bzw. das betrifft alle ehemaligen Heimkinder in diesen nicht gut zu machenden Schaden hinein gerissen haben und sich wundern dass ein Teil nunmehr nicht mehr mitmachen und Ihre Unterstützertätigkeit einstellen.

Wo bleibt auch hier die Gesinnung des AFHs? Auch so ein Kostenfaktor der mal wieder von einem Topf finanziert wurde und was ist der Erfolg?

Es ist inzwischen auch bekannt dass Niedersachsen das erste Bundesland ist, das bereits in Eilverfahren Entschädigungsanträge ablehnt, mit dem Hinweis, dass es nur Hilfen im Sinne des §§10 OEG gibt wenn man ein Schwerbehindertenausweis ab 25% GdB besitzt, finanzielle Hilfe gibt es nur wenn man Zeugen benennen kann und auch Gutachten beibringt, die beweisen, dass die heutige Leiden tatsächlich aus der Heimzeit stammen, dies dürfte ja für die meisten sehr schwer fallen. Auf diese Missstände habe ich schon immer hingewiesen.

Hier wurden Proteste bei der Papstdemo in der Presse breitgetreten in verschiedene sehr eigenartigen Handlungen -es wurde ein Vereinsnamen immer wieder ins Spiel gebracht ohne Wissen des Bundes-Vorsitzenden (?), man hat Ihn demontiert, weil er sich gegen diese Art immer gewehrt hat, wie mit der Entschädigungsverfahren bis jetzt umgegangen wurde-.

Ich habe immer erklärt, wie der Weg sein sollte wie die Heimkinder etwas erreichen können mit der Entschädigung, Fakt ist, dass wieder neue Daten erstellt werden von und über Heimkinder, ein Länderübergreifender Verwaltungsapparat das viel Geld kostet, hat schon mal einer ausgerechnet was von den 120-200 Mio.Stiftungsfond für die Heimkinder über bleibt? - Nichts - Nothing -

Ich kann nur Frau H. Dettinger empfehlen alle aufzurufen, einen Marsch nach Berlin zu machen und das verhindern was bereits in einigen Bundesländer schon geschieht: sich an dem Geld aus dem Stiftungsfond zu bereichern und auch bei Jugendprojekten zu kürzen -für Anlaufstellen- für welchen Zweck?

Geistig hoch motivierte ehemalige Heimkinder die juristisch gebildet sind und die Wege eines Entschädigungsverfahren kennen, werden ja systematisch von anderen senatstreuen Heimkindern boykottiert und zu internen Sitzungen, nicht geladen, oder wie es einem Regionalmitglied geschah, zur Räumlichkeitsbesichtigung der Anlaufstelle Berlin, behandelt als ob er unerwünscht wäre, da dieser mit massiven Kritiken gegenüber Hr. K. u.a. nicht sparsam umgeht und das zu Recht.

Die Heimkinder werden nun in jedem Bundesland einen Vormund bekommen, das sind die Anlaufstellen und dort wird im Vorfeld entschieden wer was und wie viel evtl. bekommt und das mit enormen Auflagen und Beweismaterialen.

Hinweis: es gibt keine Bundesinitiative Kinder im Heim, diese wurde vom Bundesvorsitzenden Hr. P. zum 17.12.2011 abgemeldet unter Az:95AR640/11B-und diese hat noch nie wie hier in Googlelisten zu lesen ist -mit einer Bundesinitiative missbrauchte Kinder oder Betroffene oder mit einer Augenauf e.V. oder Aufklaerung e.V. zu tun gehabt- diese Behauptungen wurden ohne Wissen des Bundesvorsitzenden(?) in das Internet gestellt.

Ein kämpferisches 2012 sei angebracht!

Die Ehemaligen Heimkinder danken dem netzwerkB für seine Solidarität und für seine Unterstützung.

(Anm. d. Red.: Dem VEH ist kein Bundesvorsitzender für die Belange und Forderungen der Ehemaligen Heimkinder bekannt. Vielleicht handelt es sich hierbei um eine Verwechselung oder um aktive Teilnehmer des netzwerkesB.)


Dieser Sachverhalt wird von den Medien nicht erwähnt, verschwiegen oder bewusst unterdrückt.
Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des AFH vom 19./20.11.2011 Kassel

6. Folgen des StrRehaG Ost für West

Die Heim-Betroffenen aus der DDR werden auch rechtlich über das StrRehaG versorgt (Strafrechtliches Rehabilitätsgesetz Ost aus SED Unrechtsbereinigungsgesetz: betrifft wer unrechtmäßig in der DDR verurteilt wurde, alte Gerichtsentscheidung wird dann neu verhandelt und dann Entschädigungsverfahren eröffnet) 

Eine dazu getroffene Bundesverfassungsgerichts-Urteilsbegründung 2009 für dieses Gesetz hat Auswirkung auch auf uns, denn es betrifft jegliche Rechtsstaats-Unrechtstatbestände nicht nur auf die DDR-Gefängnisunrechtsurteile beschränkt

StrehaG wird politisch klein gekocht, weil es politisch brisant werden könnte, weil wir dieses Gesetz evtl. auch für die Unrechtstatbestände (über eine Forderung nach Gleichbehandlung) in den Heimen West übertragen könnten.

Siehe dazu auch unsere Seite "Boykottaufruf Fondsverteilung Ehemalige Heimkinder"


Offizielle Mitteilung des VEH (Frau H.Dettinger, Schriftführerin)
zum Entenrennen im Medienteich der Republik

Ich hoffe nur, es wird irgendwann in die Köpfe gehen:
Es gibt keine Entschädigung für Überlebende deutscher Heimkinderhöllen! Entschädigungen sind ein finanzieller Ausgleich für erlittene Pein und die daraus resultierende Minderung der Lebensqualität.

Sie stehen einem Opfer zu – egal, ob heute arm oder reich, gesund oder krank.

Diese Almosen, die uns wie Brocken an räudige Hunde zugeworfen werden sollen,

  • gehen NUR an Bedürftige!

  • Sie sind KEIN finanzieller Ausgleich!

  • Sie sind auf jeden Fall NACHRANGIG – also nur dann, wenn das Sozialsystem nicht greift!


Bedürftige, geschädigte, traumatisierte Überlebende müssen ihre Hosen runterlassen und Konten und Portemonnaie öffnen, ehe sie überhaupt etwas erwarten können!

ALLE müssen eine Verzichtserklärung unterschreiben um zu unterbinden, dass sie je weiter etwas beantragen (inkl. Rentenausgleich) oder klagen.

Entschädigung? Für mich hört sich das eher nach einem Betrug an! Einem Betrug an ehemaligen Heimkindern, die für einen Stützstrumpf in die Wüste geschickt werden sollen!

Ich kann nur JEDEM raten: Schließt euch dem Boykott des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. an!

Macht klar, dass ihr euch nicht noch einmal und noch einmal und noch einmal über den Tisch ziehen lasst!

Sagt, es ist GENUG!


Der Betrug geht munter weiter!

Nicht nur wird Kinderarbeit bei der Rentennachzahlung nicht berücksichtigt, nicht nur sind alle Leistungen nachrangig und werden erst nach Kranken- und Rentenkasse, nach Arbeits- und Sozialamt gewährt - es gibt sie schlichtweg gar nicht, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht bedürftig ist!

Oder behindert ist. Oder in der Psychiatrie gefangen gehalten wurde. Oder, oder, oder...

In den USA ist das zerstörte Leben eines vergewaltigten Kindes Millionen wert. Warum bei uns eigentlich nur einen Stützstrumpf? Und auch das nur, wenn man Glück hat...

Die rote Karte all denen, die an dieser Almosenlösung mitgearbeitet haben. Die rote Karte auch denen, die diese Brotkrumen auch noch als "Hilfen" anpreisen, die uns zugeworfen werden, wie räudigen Hunden!

Wir rufen alle zum Boykott dieses Skandals auf! Lasst uns stattdessen weiter kämpfen für etwas, mit dem wir leben können ohne erneut vor Scham im Boden versinken zu müssen.

Vor Scham versinken sollen diesmal die Herren und Damen aus Politik und Kirche!


Von Helmut Jacob

Wenn Kirchenamtspräsident Ulrich Anke meint, die Leistungen aus dem Opferfonds „sollen Menschen helfen, die Folgen besser zu bewältigen“, dann ist diese Aussage lediglich als „Opium“ fürs aufgebrachte Volk zu verbuchen. Als Ex-Mitglied des Runden Tisches Heimerziehung müßte er die volle Wahrheit kennen und als aufrichtiger Kirchenmann eigentlich auch klar aussprechen. Die Leistungen sind nachrangig, werden also erst gewährt, wenn andere Kostenträger ausfallen.

Rentennachzahlungen gibt es erst bei Zwangsarbeit ab 14 Jahren. Dabei ist bekannt, daß viele Kinder Zwangsarbeiten mußten, um zum Beispiel die Einrichtungen der evangelischen Kirche in Betrieb zu halten. Die damals kleine Marianne aus Volmarstein schildert in ihren Erinnerungen solche Zwangsarbeiten im Johanna-Helenen-Heim in Volmarstein.

Die angebotene Hilfe bei der Aktensuche ist eher eine Lachnummer, denn nie zuvor haben so viele „Unwetterkatastrophen“ ganze Aktenkeller so nachhaltig überflutet wie vor 5 bis 3 Jahren; kurzum: es ist nichts mehr da.

Der eigentliche Skandal ist der Ausschluß vieler Gruppen von den Almosen des „Runden Tisches Heimerziehung“. In die Psychiatrie Zwangseingewiesene, misshandelte Säuglinge und Kleinkinder und behinderte Kinder und Jugendliche haben aus diesem Fonds nichts zu erwarten.

Eine echte Wiedergutmachung, die den Namen verdient, gibt es daraus eh nicht. Und die Rechtsnachfolger der Einrichtungen – möchten sie noch so evangelisch sein – weigern sich beharrlich, ihren Opfern Schmerzensgeld und Wiedergutmachung zu leisten.

Die Evangelische Stiftung Volmarstein beispielsweise hat dies unmißverständlich der „Freien Arbeitsgruppe JHH 2006“, einer Opfer-Selbsthilfegruppe, schriftlich mitgeteilt. Der Vorstandsvorsitzende der Rummelsberger Anstalten Pfarrer Dr. Günter Breitenbach ist erstmals wohltätig vorangeprescht. Er hat laut Mitteilung des „Humanistischen Pressedienstes“ (h/pd) einem Opfer eine Einmalzahlung von „1.200 Euro zur freien Verfügung“ angeboten. Der Mißhandelte verlangte eine Haftentschädigung von 46,00 Euro pro Tag und darf sich nun wenigstens mit 45 Cent begnügen.

Wer den Opferfonds in Anspruch nimmt, soll zusätzlich eine Erklärung unterschreiben, nach der er auf weitere Ansprüche und auf den Rechtsweg verzichtet. So wundert es nicht, dass viele damals Gequälten diesen Fonds als weitere Demütigung betrachten.


Finanzielle Hilfen soll es geben?

Außer den Rentennachzahlungen vielleicht wird kein Überlebender deutscher Kindeheimhöllen jemals einen Euro sehen. Denn die "Hilfen" werden reine Sachleistungen sein - eine "Gutscheinlösung"...

Dazu kommt, dass es diese "Hilfen" sowieso nur für Bedürftige geben wird. Für alle anderen heißt das: "Du hast doch ein Auskommen - da wird es dir wohl im Heim kaum so schlecht gegangen sein..." 

Als Kind gefoltert, mit Elektroschocks gequält, in Zwangsarbeit gesteckt, behandelt wie ein räudiger Köter, gezwungen das eigene Erbrochene zu essen, bei "Vergehen" mit Einzel- und Dunkelhaft bestraft, Hohn und Spott ausgesetzt, ohne oder mit minimalster Schul- und Berufsausbildung "ins Leben geworfen"?

Bedürftig? 

Klar, komm zu uns, die wir dir den Dreck früher angetan haben, wir haben dich jetzt plötzlich lieb und du kannst, wenn du alles brav ausfüllst, nachweist, unterschreibst, dass du nie wieder was fordern wirst, einen schönen Stützstrumpf von uns bekommen. Oder eine Brille...

Nicht arm? 

Schwamm drüber, sei mal nicht so nachtragend! Es geht dir doch gut genug jetzt!

Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. ruft zum Boykott dieser unsäglichen Almosen auf!

Lasst uns lieber weiter kämpfen um unser Recht!


Zitat vom ZBFS - Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt

Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.)
Auszug aus dem Jahresbericht 2010 des ZBFS - Bayerischen Landesjugendamts

Hilfen zur Erziehung

Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren - Lehren für die Zukunft

„Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung“1.

Jedwede Debatte über Erziehung müsse sich der Barbarei des totalitären Regimes stellen, fordert Theodor W. Adorno, der große Philosoph und Sozialforscher. Zwar sollte die Unrechtspraxis der Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren nicht auf eine Stufe gestellt werden mit den Gräueltaten des Herrschaftssystems des Nationalsozialismus.

Das haben die ehemaligen Heimkinder auch nicht getan, die sich im Jahre 2007 mit einer Petition an den Deutschen Bundestag (die Situation von Kindern und Jugendlichen in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen öffentlichen Erziehungsheimen betreffend) gewandt hatten.

Doch ihre Forderung, dass nie wieder Kinder und Jugendliche, die der Jugendhilfe anvertraut werden, zu entrechteten Ausgelieferten werden dürfen, muss ein Leitsatz sein für die Lehren, die aus der Aufarbeitung dieses bedrückenden Kapitels deutscher Sozialgeschichte zu ziehen sind.

[ .......... ]

1 Theodor W. Adorno, Erziehung zur Mündigkeit, Frankfurt 1971, S. 88.

Quelle: Auszug aus dem Jahresbericht 2010 des ZBFS - Bayerischen Landesjugendamts

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Dann gehts weiter: Quelle: Bayern und die Ehemaligen Heimkinder

Zitat

REGIONALE ANLAUF- UND BERATUNGSSTELLE FÜR EHEMALIGE HEIMKINDER IN BAYERN

- IM RAHMEN DES FONDS „HEIMERZIEHUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND IN DEN JAHREN 1949 BIS 1975“ -

...worauf Opferjurist Michael Witti dann auch sofort folgendes an diese „Anlauf- und Beratungsstelle“ in Bayern schrieb.

 

Zitat

Sehr geehrter Herr Rösler,

Vorgenannter Link findet sich im Zusammenhang mit der Anlaufstelle ehemaliger Heimkinder zur Erlangung von Leistungen aus dem Fonds.

Es wird explizit auf Auschwitz verwiesen.

Lassen Sie sich dazu erziehen, dass die NS Verfolgung in Konzentrationslagern nicht ansatzweise geeignet ist andere Opfergruppen zu befriedigen. Ich konnte während meines Lebens in schwerster Arbeit hunderte von KZ Opfern begleiten und weis auch aus Besuchen mit Überlebenden in Auschwitz, was Auschwitz bedeutet.
Das Zitat, der von Ihnen geleiteten Anlaufstelle ist ein Skandal. Sie versuchen die Arbeit der Stelle auf eine Wertigkeit anderer Opfergruppen zu ziehen, eine schamlose Tat, auch wenn nur zitiert wird.

Gleichwohl wählt die Anlaufstelle vollmundige Worte und wird daran gehalten. Ich erinnere Sie:

1. Es gibt zig KZ Opfer ohne Entschädigung

2. KZ Opfer müssen Gesundheitsschäden mit Gutachten nachweisen (Heimkinder wohl Folgeschäden)


Bitte teilen Sie mit:

Werden Heimkinder psychische Folgeschäden aus dem Fonds ohne Gutachten geltend machen können, KZ Opfer dagegen Gutachten benötigen?

Genügt es für Heimkinder den Folgeschaden glaubhaft zu machen, oder muss wie bei KZ Opfern der Beweis geführt werden?

Bezahlt die Anlaufstelle die Beweisführung im Erfolgsfall, oder gibt es nur einen Gutachter der von der Anlaufstelle bezahlt wird und akzeptiert wird?

Bezahlt die Anlaufstelle rechtliche Vertretung unter dem Gesichtspunkt, dass die Anerkenntnisse eines Folgeschadens und dessen Durchsetzung höchst kompliziert ist und keinesfalls ohne Rechtsberatung erfolgen kann. Ich kenne KZ Opfer, denen Entschädigung für Folgeschäden verweigert wurde, obwohl sie im psychiatrischen Krankenhaus den Pfleger als Wächter ansahen...!

Ist unter vorgenannten eine Anwaltsvertretung erforderlich und wird bezahlt, oder wird ein anderer Maßstab angesetzt?

Ich bitte um Antwort bis 20.01.2012

Soviel für heute zum missglückten Fonds und noch mal Gratulation zu Ihrer Beschäftigung.

MfG

Michael Witti

Reitmorstrasse 23 , 80 538 München 089 38157075


Ehemalige Heimkinder als Menschen

Es fällt schwer alles in Worte zu fassen, was bisher mit den Ehemaligen Heimkindern bei der sogenannten historischen Aufarbeitung und deren Folgen passiert ist.

Die politisch Verantwortlichen dafür müssen in ihrer beschränkten Menschenkenntnis davon ausgehen, dass alle Ehemaligen Heimkinder einfach strukturierte Anhängsel der anscheinend ach so normalen Gesellschaft sind.

Als Beispiel möchten wir hier ein mal die Äusserungen von Frau von der Leihen anführen:

Sie erlaubt sich mit ihrer Aussage, dass "Ehemalige Heimkinder nicht mit Geld umgehen können und es darum nur Sachleistungen geben würde" eine Diskriminierung und Diffamierung einer Bevölkerungsgruppe die durch die staatlichen und kirchlichen Heimkinderhöllen gezwungen wurden, ersten Ranges.

Für uns stellt sich die Frage, welcher Geist steckt hiunter einer solchen unqualifizierten Aussage. Dieser Geist ist menschenverachtend und machthungrig.

(Anm. d. Red.: Als Diffamierung (v. lat.: diffamare = Gerüchte verbreiten) bezeichnet man heute allgemein die gezielte Verleumdung Dritter. Dies kann durch die Anwendung von Schimpfwörtern oder durch diverse Unterstellungen geschehen.

Vor allem im Bereich der Politik bezieht sich die Diffamierung auf die Ehrverletzung, Hetze sowie die Gerüchteverbreitung gegen partei- oder staatspolitische Gegner. Die dabei angewendeten Methoden können sowohl physischer als auch psychischer Natur sein und haben stets den Zweck, den Betroffenen gesellschaftspolitisch auszuschalten, mundtot zu machen oder gar zu ruinieren. Eine moderne Form der Diffamierung ist das sogenannte Mobbing. Quelle: Wikipedia)

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Hier ein weiteres Beispiel, wie man versucht die Ehemaligen Heimkinder zu belügen.

Bitte lesen Sie weiter auf dem Dierk Schäfer Blog.

Uns erstaunt es, wenn der sogenannten Verzichtserklärung angeblich so wenig Bedeutung bei zu messen ist, warum Prof. Dr. Schruth eine 7 seitige Abhandlung dazu verfasst hat.
Download auf der Seite von Dierk Schäfer.


Dies wird von den Ehemaligen Heimkindern verlangt

 

Zu- und Vorname
______________________________________________

Straße, Haus-Nr.
______________________________________________

Postleitzahl, Ort
______________________________________________

Gz.
______________________________________________

Einwilligungserklärung

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass das Versorgungsamt …Standort des Amtes oder der Behörde… – Regionale Anlauf- und Beratungsstelle zum Fonds Heimerziehung – die erforderlichen Auskünfte einholt und die über mich bei behandelnden Ärzten, Behörden und Sozialleistungsträgern und gleichgestellten Stellen geführten Unterlagen beizieht.

Ich entbinde die beteiligten Ärzte von ihrer Schweigepflicht.

Falls ich diese Einwilligungserklärung einschränken will, werde ich eine gesonderte Erklärung abgeben.

Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin


Meinungen Ehemaliger Heimkinder zur sogenannten Verzichtserklärung

Niedersachsen allen voran schickt gleich noch eine Erklärung nach. Also ich soll mit meiner Unterschrift einwilligen, dass diese verdammte Anlaufstelle alle "erforderlichen Auskünfte einholt und die über mich bei behandelnden Ärzten, Behörden und Sozialleistungsträgern und gleichgestellten Stellen geführten Unterlagen" haben kann. Und soll dann auch noch gleich die beteiligten Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden.

Das hört sich im besten Fall nach Stasi-Methoden an, im schlimmsten Fall eher nach der Datengier des Dritten Reiches. Mir graust es, wenn ich das lese!

Und mal ganz ehrlich: sollen sie doch erst mal beim sauberen Herrn Wulff anfangen, ehe sie uns mit dieser Rundum-Schnüffelgenehmigung belästigen!

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Das ist das Allerletze !

Generalisierte Schweigepfichtsentbindung gegenüber den in der Anlaufstelle vertretenen Institutionen wie Kirche, Diakonie und gegenüber den privaten Heimträgern ?

Gegenüber den Beteiligten in den Anlaufstellen, besetzt durch Laien von Heimkinderseite, Staatsbediensten und Vertretern der Täter, welche gleichsam dann Einsicht in alle meine "Unterlagen" und höchst persönliche Dinge haben ?

Unter dem Deckmäntelchen des staatlichen Versorgungsamtes ?
Hää ????
Was geht diese Herrschaften an ob ich Herpes habe, wie der Zustand meines Darmes ist oder unter welcher Art von Sexuellen Problemen ich leide ?

Was geht diese Herrschaften an welche psychischen Störungen ich habe welche nicht in Verbindung mit der Heimzeit stehen ?

Das sind alles medizinische Laien !

Wenn ein privater Arbeitgeber so etwas verlangt dann ist das ein klassischer Fall von Datenmissbrauch und Grundgesetzwidrig; wird für den Arbeitgeber dann sehr sehr teuer!

Nicht einmal meine Rentenversicherung darf von mir eine solche uneingeschränkte Schweigepflichtsentbindung verlangen!

Wieso sind dann die Herren Rock- und Pantöffelchenträger (Kirche) nun plötzlich eine Ausnahme ?

Wir sollen also einwilligen daß diese Herrschaften alle Daten sammeln welche über uns existieren, ohne jegliche Kontrolle was da eigentlich überhaupt gesammelt, wo und wie aufbewahrt und an wem weitergegeben wird ?

Nur damit die Täter (wohlgemerkt sind das u.a. private Firmen und Institutionen) alles über uns und hinter unserem Rücken zur späteren Verwendung erfassen können für den Fall das von uns es vieleicht doch jemand einmal wagen sollte später vieleicht doch erfolgreich eine Klage zu erheben ?

Und wir haben noch nicht mal ein Recht auf Unterlageneinsicht bei jenen Institutionen welche nun von uns eine Schweigepflichtsentbindung von uns verlangen??

Neee, das ist das Allerletzte:

Während die Damen und Herren in vollem Ornat und uns von oben bis unten betrachtend vor uns stehen sollen wir uns wieder genauso nackt vor deren Augen ausziehen wie damals, werden befummelt und bekommen einen Bonbon als Belohnung hinterher mit dem Wissen daß wir übelst verprügelt und zusammengeschlagen werden sollten wir es ja wagen später vieleicht doch noch Widerspruch gegen die an uns vollzogenen Handlungen zu erheben.

Ohne mich !

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Scheinbar soll dieses skandalöse und menschenverachtende Vorgehen schon beim Intake - Verfahren seine abschreckende Wirkung beim Antragsteller oder bei der Antragstellerin entfalten.


Zur Information bezüglich Prof. Dr. Peter Schruth

„Ombudsmann“ und „Hilfsfondsumsetzer“ und diesbezüglicher „Experte“ und „Lehrberechtigter“ mit mehrjährigem diesbezüglichen Arbeitsvertrag.

.....es ist erschreckend, überall, wo Betroffene weiterhin (jetzt und heute) gedemütigt und hintergangen werden, trifft man in diesem krebsverseuchtem Umfeld auf den Namen Schruth. – Ich höre überall (und die Presse übernimmt genauso hier den Begriff -wie sie die Eigenbeförderung der Vollmer zum RTH- VORSITZENDE gedankenlos und kritiklos publizierte; denn vom Bundestag sollte Vollmer lediglich die MODERATION gestalten und die Betroffenen in ihrer Rechtsunsicherheit in ihrer Sache zur Seite stehen), den Titel OMBUDSMANN vor dem Namen Schruth.

Wer hat den denn überhaupt legitimiert, für die große Anzahl von ehemaligen Heimkindern zu sprechen als eine kleine Gruppe von Gebrauchs klatschenden Aktenkofferhilfsträgern, wie sie die Vollmer auch schon um sich scharte. Als ehemaliger Aktenkofferhilfsträger der Vollmer am RUNDEN TISCH HEIMERZIEHUNG – nun mehr wie Phönix aus der Asche – sich selbst emporgehoben, genießt Schruth die Fragwürdigkeit der Titulierung.

Ohne auf seine fachliche Kompetenz eingehen zu wollen – denn das steht mir nicht zu – bin ich jedoch auch Experte, ähnlich wie (von z.B. dem Fernsehen in Sachfragen jeder als Experte bezeichnet wird, der während einer Sendung einen Füller um den Finger drehen kann) Beteiligte von der Presse als Experten stilisiert werden. Selbst diese Zeitung hat kommentarlos die Titulierung von Schruth als Ombudsmann ohne weitere Recherchen hingenommen. Als Experte in dieser Hinsicht beurteile ich die menschliche Seite von Schruth absolut konträr.

Wankelmütig in seinen Entscheidungen, opportunistisch beeinflußbar, nicht geeignet um vorbildhaftes Wirken an den Tag zu legen, die für die Führung und Leitung von z.B. Mitarbeitern an einem Fließband notwendig wäre. Schruth dürfte bei mir nicht einmal den Mülleimer über den Betriebshof begleiten.

Sein Verhalten ist bezeichnend für seine Unzulänglichkeit, demokratische Prozesse in ihrem Ablauf konzeptionell zu begleiten. Als ehemalige Führungskraft bin ich auf jeden Fall ebenso Experte in menschlichem Verhalten und gestatte mir daher auch, über Schruth jederzeit eine – angesiedelt unter sozialpsychologischen Aspekten bezüglich im Verhalten von Führungskräften natürlich – gutachterliche Stellungnahme anzufertigen.

Nach meiner maßgeblichen Meinung würde ich es als eine geradezu Gefahr ansehen, Schruth auch nur gedanklich mit der Position eines Ombudsmannes oder mit einer Moderation ähnlicher Art zu betrauen, die ein hohes Maß von demokratischen Gedankengut und Durchsetzungsvermögen fordert.

Schruth mit einer solchen Aufgabe zu betrauen, hieße, um es rheinisch-deutsch zu formulieren, den Bock zum Gärtner zu machen!

In der spanischen Fachwelt von Schruth würde man es so sagen:
El tipo no tiene cojones!

Experte für unmenschliche Verhaltensweisen

Doch sehen Sie selbst.


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VEH e.V. der Verein für ehemalige Heimkinder

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